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Die Organspende wirft in der Schweiz ethische, rechtliche und theologische Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf die Widerspruchslösung, über die das Schweizer Stimmvolk im Mai 2022 entschieden hat. Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) nimmt in seiner Stellungnahme „Die Organspende als persönliche Gabe“ dazu differenziert Stellung.
Autor Frank Mathwig beleuchtet in zehn Fragen und Antworten die zentralen Aspekte der Debatte:
Wie kann Organspende freiwillig und selbstbestimmt bleiben?
Welche Rolle spielt die körperliche Integrität des Menschen?
Wie lassen sich Solidarität und Freiheit miteinander verbinden?
Und welche ethischen und theologischen Überlegungen leiten die Kirche?
Im Zentrum steht die Überzeugung, dass Organspende eine persönliche Gabe ist – ein freiwilliger Akt, der auf Achtung, Selbstbestimmung und Vertrauen beruht. Der Rat der EKS unterstützt die Organspende grundsätzlich, lehnt jedoch eine verpflichtende oder automatisch angenommene Spendenpraxis ab.
Die Stellungnahme erläutert:
den Unterschied zwischen Zustimmungs-, Widerspruchs- und Erklärungsmodell,
warum die EKS das Erklärungsmodell bevorzugt,
und weshalb das Prinzip der informierten Zustimmung für den Schutz der Menschenwürde unverzichtbar bleibt.
Zugleich wird betont: Die Entscheidung über den eigenen Körper bleibt Ausdruck persönlicher Verantwortung – und darf weder politisch noch moralisch verordnet werden.
PDF herunterladen: 10 Fragen – 10 Antworten Die Organspende als persönliche Gabe

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