Kirche
Organisationen
Inhalte
Aktuelle Informationen & Veranstaltungen
×
×
Mit der Publikation «Ausländergesetz: integrieren, schützen, gleich behandeln» legt der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK seine Position zum neuen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vor. Der von Simon Röthlisberger verfasste Text bewertet die Gesetzesvorlage im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2006 aus migrationsethischer und christlicher Perspektive.
Der SEK setzt sich für eine Migrationspolitik ein, die den Menschen ins Zentrum stellt, die Menschenwürde achtet und gesellschaftliche Integration fördert. Migration wird in der Publikation nicht als Randerscheinung, sondern als gesellschaftliche Realität verstanden. Menschen verlassen ihre Herkunftsländer aus unterschiedlichen Gründen: wegen Verfolgung, Armut, Arbeit, familiären Beziehungen oder der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen.
Die Position stützt sich auf die jüdisch-christliche Überzeugung von der Gleichwertigkeit aller Menschen. Die biblische Vorstellung des Menschen als Ebenbild Gottes überschreitet geografische, kulturelle, ethnische und geschlechtsspezifische Grenzen. Daraus leitet der SEK eine Verantwortung für Menschen ab, die Not, Unrecht oder Ausgrenzung erfahren. Zugleich nimmt der Text auch die Sorgen und Ängste der einheimischen Bevölkerung ernst.
Der Rat SEK unterscheidet bei der Beurteilung des neuen Ausländergesetzes zwischen positiven, zwiespältigen und negativen Regelungen.
Die gesetzliche Förderung der Integration wird als wichtiger Fortschritt beurteilt. Gleichzeitig weist die Position darauf hin, dass die Beurteilung des Integrationsgrades den kantonalen Behörden einen erheblichen Ermessensspielraum eröffnet. Damit stellt sich die Frage, nach welchen objektiven Kriterien Integration beurteilt werden kann.
Bei Opfern ehelicher Gewalt anerkennt der SEK einzelne Verbesserungen, kritisiert jedoch, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht weiterhin von Bedingungen und behördlichen Einschätzungen abhängt. Auch die neuen Bestimmungen zum Familiennachzug können nach Einschätzung des Dokuments zu Ungleichbehandlungen führen.
Die weitgehende Beschränkung der Zuwanderung aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten auf hoch qualifizierte Arbeitskräfte wird ebenfalls kritisch bewertet. Der SEK sieht darin eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft. Gleichzeitig könne eine solche Politik den Abzug dringend benötigter Fachkräfte aus Entwicklungsländern fördern, während schlecht qualifizierte Arbeiten in der Schweiz weiterhin teilweise von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus ausgeführt würden.
Besonders kritisch beurteilt die Position, dass für gut integrierte Sans-Papiers keine klare und verbindliche Regelung geschaffen wird. Viele Betroffene leben und arbeiten unter prekären Bedingungen, ohne realistische Aussicht auf eine Regularisierung ihres Aufenthalts.
Die vorgesehenen Zwangsmassnahmen lehnt der SEK ab, wenn sie die Menschenwürde verletzen. Als problematisch nennt das Dokument insbesondere die lang dauernde Inhaftierung von Jugendlichen und den Einsatz von Haft als Druckmittel.
Auch die grossen Entscheidungsspielräume der kantonalen Behörden werden kritisch betrachtet. Sie können dazu führen, dass vergleichbare Fälle je nach Kanton unterschiedlich beurteilt werden. Der SEK verbindet deshalb die migrationspolitische Forderung nach Integration mit dem Anspruch auf Schutz, Gleichbehandlung und transparente rechtliche Verfahren.
Die Position bietet eine differenzierte ethische Einordnung des damaligen Ausländergesetzes. Sie anerkennt Verbesserungen, benennt aber zugleich erhebliche menschenrechtliche und sozialethische Vorbehalte. Damit unterstützt sie die informierte Meinungsbildung zu Migration, Integration, Familiennachzug, Sans-Papiers und staatlichen Zwangsmassnahmen.
Das vollständige Dokument als PDF lesen: Röthlisberger – Ausländergesetz. Integrieren schützen gleich behandeln. Stellungnahme des SEK zum Ausländergesetz. SEK Fokus 7.pdf
0 Kommentare