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Bibelverse vor Gericht?

29. April 2026

Ein Gerichtsurteil aus Finnland erhitzt die Gemüter: Die frühere Innenministerin Päivi Räsänen wurde wegen queerfeindlicher Aussagen verurteilt. Konservative christliche Kreise reagieren alarmiert und fragen: «Darf ich das noch predigen?» Manuel Schmid hält das Urteil für überzogen – aber auch die Empörung darüber. Wer daraus die Geschichte einer verfolgten Christenheit im liberal-progressiven Mainstream macht, verkennt die gesellschaftliche Grosswetterlage.

Der Fall Räsänen

Päivi Räsänen ist Ärztin, Pfarrfrau, fünffache Mutter, ehemalige finnische Innenministerin und seit Jahrzehnten christdemokratische Parlamentarierin. Man könnte sie als klassische Vertreterin eines konservativen Luthertums beschreiben: bibelorientiert, sexualethisch traditionell, öffentlich streitbar. In den vergangenen Jahren ist sie zur Symbolfigur geworden – für die einen als standhafte Christin im Gegenwind des Zeitgeistes, für die anderen als Politikerin, die religiöse Überzeugungen zur Abwertung homosexueller Menschen nutzt.

Im Zentrum der Kontroverse steht eine kirchliche Broschüre aus dem Jahr 2004. Darin bezeichnete Räsänen Homosexualität unter anderem als «Störung der psychosexuellen Entwicklung» und als «sexuelle Abweichung».

Sie verband diese Aussagen mit einer christlich-konservativen Deutung von Ehe, Geschlechtlichkeit und Schöpfungsordnung, die keinen Raum für alternative sexuelle Orientierungen, Identitäten und Lebensentwürfe lässt.

Hinzu kam ein Tweet aus dem Jahr 2019. Räsänen kritisierte auf X, dass ihre lutherische Kirche eine Pride-Parade unterstützte, bezeichnete die Veranstaltung als «Schande» und «Sünde» – und stellte einen Bibeltext dazu (Römer 1,24–27). Dieser Tweet wurde später zum Brennpunkt der Empörung.

In konservativen christlichen Milieus kursierte rasch die alarmistische Formel, Räsänen sei verurteilt worden, weil sie einen Bibelvers zitiert habe. Das ist falsch.

Das finnische Oberste Gericht sprach sie in diesem Punkt ausdrücklich frei. Der Bibelvers-Tweet wurde nicht sanktioniert.

Juristisch belangt wurde Räsänen wegen der älteren Broschüre. Schuldig gesprochen wurde auch Juhana Pohjola, Bischof der konservativen Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, der für ihre Veröffentlichung mitverantwortlich war. Beide erhielten Geldstrafen; die digitale Verbreitung der Broschüre musste gestoppt werden. Zugleich hielt das Gericht fest, die Schrift enthalte keinen Gewaltaufruf oder vergleichbare, bedrohungsähnliche Aufstachelungen zu Hass – das Verhalten Räsänens sei daher «nicht besonders schwerwiegend».

Ein kritikwürdiges Urteil

Das Urteil irritiert mich. Nicht, weil ich Räsänens Aussagen zu Homosexualität teile. Im Gegenteil. Die Rede von Homosexualität als «Störung der psychosexuellen Entwicklung» und die damit verbundene Vorstellung der «Heilung» queerer Menschen ist theologisch fragwürdig, seelsorgerlich gefährlich und wissenschaftlich widerlegt. Sie gehört kritisiert, widersprochen, zerlegt. Aber soll sie strafrechtlich sanktioniert werden? Da beginnt mein Unbehagen.

Das Urteil des obersten Gerichts Finnlands benennt die strittigen Aussagen als herabwürdigend, greift aber mit dem Strafrecht nach einem Instrument, das für solche Fälle eigentlich zu grob scheint – zumal wenn man meine politisch weitgehend liberalen Intuitionen teilt.

Einschränkungen klassischer Freiheitsrechte – Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit usw. – haben für mich einen hohen Rechtfertigungsbedarf. Das gilt auch dort, wo ich das Anliegen hinter einer Einschränkung ausdrücklich teile:

Ich lehne Blasphemie ab und halte Blasphemieverbote für falsch. Ich verurteile rassistische, sexistische und queerfeindliche Rede als menschenverachtend – und glaube trotzdem nicht, dass jede moralisch verfehlte Äusserung strafrechtlich beantwortet werden sollte. Ich finde verschwörungsideologische Hetze gefährlich, bin aber dennoch vorsichtig, wenn der Staat definieren soll, welche Weltdeutungen noch sagbar sind. Ich lehne Konversionspraktiken ab und bin zugleich skeptisch, ob eng gefasste Verbote wirklich leisten, was man sich von ihnen verspricht.

Verbote schaffen Missbrauchspotenzial, produzieren Kasuistik und können genau jene Märtyrererzählungen befeuern, die man eigentlich schwächen müsste.

Im Fall Räsänen kommt hinzu: Die strafrechtliche Verurteilung trifft eine Aussage, die wohl hässlich, abwertend und falsch ist – aber nicht zu Gewalt aufruft. Eine liberale Demokratie muss auch religiöse Rede aushalten, die mit guten Gründen kritisiert werden können. Freiheit schützt nicht nur kluge Sätze. Sie schützt auch Sätze, an denen sich eine freie Gesellschaft abarbeiten muss – und die jenseits der Gerichtsbarkeit eine Antwort der Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft, auch der Kirchen verdienen.

Die Empörungsmaschine läuft

Die Reaktionen auf das letztinstanzliche Urteil kamen schnell.

Konservativ-katholische und evangelikale Milieus lasen den Fall als Menetekel: Heute Räsänen, morgen jede Predigt über Ehe, Sexualität und Schöpfungsordnung.

Die katholisch-rechtskonservative Publizistin Birgit Kelle, die seit Jahren gegen Feminismus, Gender-Mainstreaming und LGBTQ-Politik anschreibt, nahm das Urteil zum Anlass für eine wuchtige Kulturkampfminiatur: Bibelverse vor Gericht, Christen als dankbare Gegner einer linksideologischen Regierung und Presse, LGBTQ-Aktivismus als intolerante Macht. Dabei arbeitet Kelles Text mit starken Ressentiments – und verschiebt den Fall in eine grössere Erzählung:

Nicht verletzliche Minderheiten brauchen Schutz, sondern Christen werden von einer neuen Gesinnungsjustiz verfolgt.  

Auch die Evangelische Allianz in Deutschland sprach von einem Urteil gegen Religions- und Meinungsfreiheit; die Schweizerische Evangelische Allianz teilte den Beitrag auf ihrer Website. Der Text formuliert sorgfältiger als Kelle, bleibt aber im gleichen Deutungsrahmen: Die Verurteilung einer «klassisch christlichen Position» stehe für eine gefährliche Signalwirkung in Europa.

Richtig daran ist: Eine liberale Demokratie muss auch religiöse Überzeugungen aushalten, die Mehrheiten abstossen. Problematisch ist hingegen, dass der konkrete Gehalt der beanstandeten Aussagen hinter der Formel «klassisch christlich» verschwindet.

Als wäre jede herabsetzende Rede über homosexuelle Menschen schon dadurch entschärft, dass sie in kirchlicher Sprache vorgetragen wird.    

Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbands Freikirchen.ch, griff die Stimmung mit dem Titel «Darf ich das noch predigen?» auf. Seine Stellungnahme ist moderater als die schrilleren Kommentare. Sie hält fest, dass eine traditionelle Sexualethik weiterhin gelehrt werden darf, und zieht selbst eine Grenze dort, wo Menschen öffentlich herabgesetzt werden. Trotzdem erzeugt schon die Leitfrage einen Alarmton: als stünde die christliche Verkündigung kurz vor der rechtlichen Einhegung. Die Frage ist nicht verboten. Aber sie verrät, wo die Angst sitzt.

Die gesellschaftliche Grosswetterlage

Auf mich wirkt die Debatte eigenartig unzeitgemäss.

Wer heute so spricht, als rollte eine ungebrochene Wokeness-Welle über Kirchen, Kanzeln und Elternhäuser hinweg, hat die tektonische Verschiebung der letzten Jahre nicht mitbekommen – oder will sie nicht sehen.

Seit Trumps zweiter Amtszeit werden Gleichstellungs-Programme und Anti-Diskriminierungs-Massnahmen in den USA massiv zurückgebaut. Executive Orders markieren «Diversity, Equity and Inclusion» als Problem, nicht als politische Aufgabe.

Auch ausserhalb der USA haben sich konservative Gegenbewegungen professionalisiert, vernetzt und an Selbstbewusstsein gewonnen.  

Dazu kommt eine kulturelle Verschiebung, die tiefer reicht als einzelne Wahlkämpfe. Eine internationale Ipsos-Studie zum Frauentag 2026 zeigt, dass 31 Prozent der Gen-Z-Männer der Aussage zustimmen, eine Ehefrau solle ihrem Mann stets gehorchen; 33 Prozent finden, der Ehemann solle bei wichtigen Entscheidungen im Haushalt das letzte Wort haben. Das sind keine nostalgischen Restbestände aus einem verschwindenden Patriarchat. Das sind junge Männer, die alte Ordnungen neu attraktiv finden.

Exemplarisch sichtbar wurde diese Verschiebung im August 2025, als Pete Hegseth, US-Verteidigungsminister unter Donald Trump, ein CNN-Video über die Communion of Reformed Evangelical Churches verbreitete – ein patriarchal geprägtes, christlich-nationalistisches Netzwerk um Douglas Wilson. In dem Beitrag kamen Geistliche vor, die das Frauenstimmrecht infrage stellten oder ein Wahlrecht auf Haushaltsebene bevorzugten.

Neue «Männer» und ihre Opfer

Zum gegenwärtigen Stimmungsumschwung gehört auch die «Manosphere»: ein loses, aber enorm reichweitenstarkes Ökosystem aus Podcasts, YouTube-Kanälen, TikTok-Clips, Foren und Influencer-Netzwerken.

Dort finden sich Männerrechtsaktivisten, die Männer als entrechtete, übersehene oder systematisch benachteiligte Gruppe inszenieren; «Red-Pill»-Influencer, die behaupten, Männer müssten die angeblich verborgenen Machtspiele von Frauen durchschauen; Pick-up-Coaches, die Beziehungen als Trainingsfeld von Manipulation und männlicher Kontrolle verstehen; «Incel»-Foren, in denen sexuelle Frustration in Frauenhass kippt; Tradwife-Ästhetik, die weibliche Unterordnung als romantische Rückkehr zur traditionellen Familie inszeniert; und rechtspopulistische Stimmen, die all das politisch aufladen und gegen Liberalismus und sexuelle Vielfalt wenden. Inhaltlich kreist vieles um die Erzählung, Männer seien durch Feminismus, Gleichstellungspolitik und «woke» Kultur entmachtet worden.

Die Antwort lautet: härtere Männlichkeit, weibliche Unterordnung, traditionelle Familie, sexuelle Verfügbarkeit, autoritäre Ordnung.

Das bleibt nicht im digitalen Unterholz. Nach Trumps Wahlsieg 2024 zirkulierten Parolen wie «Your body, my choice», «Get back in the kitchen» und «Repeal the 19th» millionenfach.

Was als Provokation daherkommt, normalisiert eine politische Fantasie: Frauenrechte sind widerrufbar, Gleichstellung ist eine Zumutung, Autonomie eine Fehlentwicklung.

Die Manosphere übersetzt persönliche Kränkungen, Beziehungskrisen und Statusängste in ein antifeministisches Weltbild – und macht daraus ein Einstiegsportal in rechte, frauenfeindliche und queerfeindliche Radikalisierung.

Auch queere Menschen erleben diese Verrohung nicht als Theorie. In der Schweiz wurden 2024 der LGBTIQ-Helpline 309 queerfeindliche Vorfälle gemeldet – fast sechs pro Woche und rund fünfmal so viele wie 2020. In Deutschland dokumentierten Bundesinnenministerium und BKA für 2023 einen deutlichen Anstieg queerfeindlicher Hasskriminalität; seither ist kein Rückgang auf ein früheres Niveau erkennbar.

Die gesellschaftliche Grosswetterlage hat sich in der westlichen Welt der letzten Jahre nicht weiter in Richtung Liberalität, Pluralität oder «Wokeness» verschoben. Eher ist das Gegenteil der Fall: Der Ton ist härter geworden, Gleichstellungspolitik steht unter Rechtfertigungsdruck, traditionalistische und autoritäre Ordnungsfantasien gewinnen an Attraktivität, antifeministische und queerfeindliche Stimmen treten selbstbewusster auf.

Wer heute vom Druck auf konservative Prediger spricht, muss zugleich sehen, unter welchem Druck queere Menschen leben. Sonst wird «Meinungsfreiheit» zur Einbahnstrasse.  

Eine fragwürdige Kronzeugin

Besonders problematisch wird die Empörung dort, wo sie sich unbedarft auf die Alliance Defending Freedom stützt. ADF International präsentiert sich als Verteidigerin von Religions- und Meinungsfreiheit. Das ist nicht frei erfunden. Die Organisation führt tatsächlich Verfahren, in denen Grundrechte berührt sind. Aber sie ist nicht einfach eine neutrale Bürgerrechtsagentur.

Sie ist Teil eines internationalen rechtsreligiösen Netzwerks, das gegen Abtreibungsrechte, gegen Gleichstellungsbemühungen und gegen Rechte queerer Menschen mobilisiert.

In den vergangenen Jahren hat die ADF ihre Lobby-Ausgaben in der EU deutlich erhöht. In Brüssel gab ihr Büro zwischen Juli 2023 und Juni 2024 über 1,1 Millionen Euro für Lobbyaktivitäten aus. Als christliches Anwaltsnetzwerk verfolgt die Organisation ihre konservativen Ziele juristisch und politisch mit grossem Nachdruck. So rühmte sich ADF International etwa, eine treibende Kraft hinter dem Aus der europäischen Anti-Diskriminierungs-Richtlinie gewesen zu sein – einer Richtlinie, die Benachteiligungen aufgrund von Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung ausserhalb des Arbeitsmarkts verhindern sollte.

Der Dachverband Freikirchen.ch zitiert ausgerechnet ADF-Anwalt Paul Coleman als Kronzeugen für bedrohte Redefreiheit. Das kann man tun. Aber man sollte wissen, wessen Stimme man verstärkt.

Wer ADF als Hüterin der Freiheit auftreten lässt, verleiht einer Akteurin Glaubwürdigkeit, die aktiv an der internationalen Verschiebung nach rechts mitarbeitet.

Dass ADF auf ihrer eigenen Website Trumps Executive Orders als Schritte zugunsten «fundamentaler Freiheiten» bewirbt, passt in dieses Bild. Freiheit ist hier kein neutraler Begriff. Sie ist Teil eines Kulturkampf-Vokabulars.

Darum reicht es nicht, das finnische Urteil zu kritisieren. Man muss auch die Erzählungen kritisieren, die daran befestigt werden.

Plädoyer für rhetorische Abrüstung

Am Ende braucht es mehr Genauigkeit und weniger Reflex. Das Urteil gegen Räsänen ist ein problematisches Signal, weil es verletzende religiöse Rede strafrechtlich bearbeitet, obwohl das Gericht selbst keine Gewaltanstiftung und keine Aufstachelung zum Hass feststellt. Zugleich ist die konservative Empörung darüber ein fragwürdiges Zeichen, weil sie aus diesem Urteil eine grosse Geschichte bedrohter Predigtfreiheit macht.

Beide Reaktionen folgen einer Logik der Zuspitzung. Beide verengen den Raum, in dem man vernünftig streiten könnte.

Wer Minderheiten schützen will, sollte das Strafrecht nicht zum ersten Mittel gesellschaftlicher Konfliktlösung machen. Verbote können nötig sein, wo Menschen konkret bedroht, systematisch entwürdigt oder aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden. Aber sie sind nicht automatisch die stärkste, nachhaltigste, hilfreichste Antwort. Manchmal stärken sie gerade jene, die sich ohnehin als Opfer einer feindlichen Kultur inszenieren. Manchmal erzeugen sie neue Unschärfen. Manchmal verschieben sie eine gesellschaftliche Debatte in Gerichtssäle, wo sie nur noch als Fall, Tatbestand und Strafmass vorkommt.

Wer Religionsfreiheit verteidigt, sollte umgekehrt nicht so tun, als sei jede Kritik an herabsetzender Rede ein Angriff auf den Glauben.

Kirchen dürfen sagen, was sie glauben. Aber sie müssen verantworten, wie sie es sagen. Sie dürfen ethische Überzeugungen vertreten. Aber sie sollten nicht erwarten, dass religiöse Begründungen jede Form der Kritik abwehren.

Eine Predigt ist kein privater Gedanke. Sie prägt Gemeinschaften, Bilder von Normalität, Schamgrenzen, Zugehörigkeitsgefühle. Wer predigt, arbeitet an der Wirklichkeit anderer Menschen mit.

«Darf ich das noch predigen?» ist darum nicht die entscheidende Frage – sie bleibt auf das Recht der Sprechenden und befürchtete Bedrohungen der Redefreiheit fixiert. Die christlich-theologisch entscheidende Frage lautet eher: «Was richtet meine Predigt bei den Menschen an, über die sie spricht?» Diese Frage ist keine Kapitulation vor dem Zeitgeist. Sie führt die christliche Verkündigung vielmehr auf ihrem eigenen Anspruch zurück:

Eine Kirche, die sprechen will, muss auch hören können. Und eine Theologie, die Wahrheit beansprucht, muss sich daran messen lassen, ob ihre Wahrheit Menschen aufrichtet oder sie auf ein Defizit festschreibt.

Rhetorische Abrüstung wäre ein Anfang. Nicht als Verzicht auf Streit, nicht als weichgespülte Mitte, nicht als höfliche Bitte um weniger klare Positionen. Sondern als Weigerung, jeden Konflikt sofort maximal aufzuladen. Eine plurale Gesellschaft wird über Sexualität, Familie, Körper, Freiheit und Religion weiter streiten. Die Frage ist, ob dieser Streit Menschen noch als Menschen sehen kann. Nicht alles, was man sagen darf, sollte man so sagen. Und nicht alles, was verletzt, lässt sich durch Strafe ins Recht setzen. Zwischen beidem beginnt die eigentliche Arbeit: besser zuhören, klarer argumentieren, theologisch sorgfältiger werden. Eine freie Gesellschaft braucht diese Anstrengungen. Eine Kirche, die vom Evangelium spricht, erst recht.

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