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Mit der Vernehmlassungsantwort «Den CO2-Ausstoss verringern» nimmt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK zu den Massnahmen Stellung, mit denen die Reduktionsziele des schweizerischen CO2-Gesetzes erreicht werden sollen. Der SEK spricht sich für eine möglichst rasche Einführung der CO2-Lenkungs-Abgabe gemäss Variante 1 des Vernehmlassungsberichts aus und verbindet seine klimapolitische Beurteilung mit ethischen Überlegungen zu Schöpfungsverantwortung, Gerechtigkeit und Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.
Der SEK verweist dabei auf sein langjähriges Engagement in Umwelt- und Klimafragen. Bereits 1989 setzte er sich über die mitgegründete Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Kirche und Umwelt OeKU für den Klimaschutz ein. Später unterstützte er unter anderem die internationale Klimapetition des Ökumenischen Rates der Kirchen und forderte eine rasche Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Auch das 2001 gemeinsam mit der Schweizerischen Bischofskonferenz verabschiedete «Wort der Kirchen» verlangte eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstosses und einen höheren Anteil erneuerbarer, unschädlicher Energien.
In seiner Einschätzung des Vernehmlassungsberichts des UVEK hält der SEK fest, dass die bis dahin getroffenen Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziele des CO2-Gesetzes zu erreichen. Rein freiwillige Massnahmen genügen nach seiner Beurteilung ebenfalls nicht. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls versteht der SEK zudem lediglich als Beginn eines langfristigen Prozesses zur Verringerung des CO2-Ausstosses. Klimaschutz brauche deshalb eine langfristige Perspektive.
Im Zentrum der ethischen Argumentation steht die Verantwortung für die Schöpfung. Die Erdatmosphäre, die Leben ermöglicht, versteht der SEK als Geschenk Gottes. Daraus leitet er eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Schöpfung und Verantwortung gegenüber künftigen Generationen ab. Zugleich betrachtet er Klimaschutz als Frage der Gerechtigkeit: Weil die Folgen des Klimawandels besonders Menschen in ärmeren Weltregionen treffen, sollen die Hauptverursachenden wirksame Gegenmassnahmen im eigenen Lebensbereich ergreifen.
Aus diesem Grund sollen CO2-Reduktionen nach Auffassung des SEK hauptsächlich in der Schweiz stattfinden. Emissionshandel und Reduktionsprojekte im Ausland werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollen aber eine untergeordnete Rolle spielen. Der SEK konkretisiert dies in seiner Vernehmlassungsantwort dahingehend, dass höchstens zehn Prozent der Reduktionen aus dem Ausland angerechnet werden sollten.
Als zentrales Instrument empfiehlt der SEK dem Bundesrat die möglichst sofortige Einführung der CO2-Lenkungs-Abgabe gemäss Variante 1. Diese Variante entspricht nach seiner Einschätzung am ehesten den Vorgaben des CO2-Gesetzes, dem Verursacherprinzip und der Verantwortung gegenüber heutigen und künftigen Generationen. Der SEK verweist zudem auf mögliche Vorteile von Emissionsreduktionen im Inland, darunter eine bessere Luftqualität, weniger durch Luftverschmutzung verursachte Atemwegserkrankungen und langfristige Anreize für technische Innovation und Energieeffizienz.
Den Klimarappen beurteilt der SEK dagegen kritisch, insbesondere weil damit im Verkehrsbereich kaum eine CO2-Reduktion im Inland erreicht werde. Durch den Klimarappen finanzierte Projekte könnten aus seiner Sicht allenfalls ergänzend zur CO2-Lenkungs-Abgabe sinnvoll sein. Klimaschutzmassnahmen im Ausland sollen zusätzlich und nicht anstelle von Massnahmen in der Schweiz erfolgen.
Die Vernehmlassungsantwort verbindet damit konkrete klimapolitische Instrumente mit einer theologisch-ethischen Perspektive. Klimaschutz erscheint als langfristige Aufgabe, bei der Verantwortung, Gerechtigkeit und das Verursacherprinzip ebenso berücksichtigt werden sollen wie die wirksame Reduktion der CO2-Emissionen. Der SEK plädiert deshalb für verbindliche Massnahmen und eine konsequente Umsetzung des CO2-Gesetzes.
Das vollständige Dokument als PDF lesen: Ehrwein – Den CO2-Ausstoss verringern.pdf
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