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Mit der Publikation «Den Menschen ins Recht setzen» legt der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK eine grundlegende Stellungnahme zu Menschenrechten und Menschenwürde vor. Der von Frank Mathwig verfasste Text untersucht, welchen besonderen Beitrag die Kirchen zum Schutz der Menschenrechte leisten können und wie sich kirchliches Engagement theologisch und ethisch begründen lässt.
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass die universale Geltung der Menschenrechte trotz ihrer breiten rechtlichen Anerkennung nicht selbstverständlich ist. Menschenrechtsverletzungen, politische Gewalt, soziale Ausgrenzung sowie Konflikte zwischen Kulturen und Religionen machen den Schutz der Menschenwürde zu einer bleibenden Aufgabe. Die Publikation weist zugleich darauf hin, dass Menschenrechte auch in demokratischen Rechtsstaaten gefährdet werden können, wenn ihre Bedeutung relativiert oder ihre Verletzlichkeit unterschätzt wird.
Der Text erläutert die Entstehung und Entwicklung der Begriffe Menschenwürde und Menschenrechte. Er fragt danach, wem Menschenrechte zukommen, welche Rechte sie umfassen und wie ihr universaler Anspruch begründet werden kann. Dabei wird deutlich, dass Menschenrechte allen Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialer Stellung, Staatsangehörigkeit, Religion oder persönlicher Überzeugung zustehen. Ihre konkrete Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, dass sie in staatliches und internationales Recht aufgenommen, geschützt und durchgesetzt werden.
Das Dokument behandelt unter anderem folgende Themen:
Die Publikation setzt sich auch kritisch mit der Geschichte der Kirchen auseinander. Sie zeigt, dass die grossen Kirchen den neuzeitlichen Menschenrechten lange zurückhaltend oder ablehnend gegenüberstanden. Gleichzeitig benennt sie christliche, biblische und reformatorische Impulse, die zur Entwicklung von Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, politischer Verantwortung und zum Schutz vor staatlicher Willkür beigetragen haben.
Eine besondere Bedeutung erhält das christliche Verständnis des Menschen als Beziehungswesen. Menschenwürde zeigt sich demnach nicht allein im Schutz des individuellen Lebens, sondern auch in der Möglichkeit, als verantwortliche Person in Gemeinschaft zu leben, gehört zu werden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Menschenrechte zielen deshalb nicht nur auf das blosse Überleben, sondern auf ein würdevolles, eigenverantwortliches Leben in Gemeinschaft.
Der Text unterscheidet zwischen dem universalen Anspruch der Menschenrechte und den unterschiedlichen kulturellen, philosophischen oder religiösen Begründungen dieses Anspruchs. Verschiedene Traditionen können Menschenrechte unterschiedlich begründen, ohne deshalb ihre allgemeine Geltung infrage zu stellen. Die Publikation warnt davor, aus der Vielfalt der Begründungen eine Relativierung der Menschenrechte abzuleiten.
Für die kirchliche Menschenrechtsarbeit verbindet die Stellungnahme theologisches Nachdenken, öffentliches Reden und konkretes Handeln. Der Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte soll sich nach dieser Perspektive besonders an den Erfahrungen von Menschen orientieren, die Gewalt, Ausgrenzung, Rechtlosigkeit oder gesellschaftliche Ohnmacht erleben. Kirchliches Engagement gewinnt dort Glaubwürdigkeit, wo theologische Überzeugungen mit konkretem Eintreten für Freiheit, Würde und Teilhabe verbunden werden.
Die Publikation bietet eine vertiefte Grundlage für die kirchliche und öffentliche Auseinandersetzung mit Menschenrechten. Sie unterstützt die ethische Urteilsbildung und zeigt, weshalb der Schutz der Menschenwürde eine dauerhafte Aufgabe von Kirche, Staat und Zivilgesellschaft bleibt.
Das vollständige Dokument als PDF lesen: Mathwig – Den Menschen ins Recht setzen. Menschenrechte und Menschenwürde aus theologisch-ethischer Perspektive. SEK Position 6.pdf
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