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Die Politik der Schuld

15.Jan. 2026

Gefährliche Erinnerung 

Gedanken aus Anlass des Buches

Der Begriff der „gefährlichen Erinnerung“ stammt von dem katholischen deutschen Theologen Johann Baptist Metz. Metz versteht die Kirche als eine Erzählgemeinschaft, die in der Erinnerung an die biblische Gottesgeschichte die aufrührerischen, emanzipatorischen Aspekte erinnernd vergegenwärtigt. Metz steht damit in der Tradition der aus Südamerika kommenden Theologie der Befreiung. Diese „gefährliche“ Erinnerung ist für Metz stets auch eine „gefährdete“ Erinnerung, weil sie eben nicht selbstverständlich ist und durch die reale Kirchen- und Christentumsgeschichte mit ihren Ambivalenzen und Abgründen stets auch „dementiert“ wird. Kirchen- und Christentumsgeschichte ist eben nicht nur die Geschichte von Befreiung, sondern auch von Unterdrückung und Herrschaft. 

Dieser Begriff der „gefährlichen“ und zugleich „gefährdeten“ Erinnerung fiel mir sofort ein, als ich das Buch des an der Theologischen Fakultät in Bern lehrenden Philosophen Luca Di Blasi in die Hand nahm und es durchblätterte. Um es vorweg zu sagen. Dieses Buch scheint mir eines der wichtigsten Bücher zu sein unter denen, die ich die letzter Zeit in die Hand bekam. Und zugleich lässt sich dieses Buch nicht in einem kurzen Beitrag rezensieren. Di Blasi selbst gibt seinem Buch den treffenden Untertitel „Eine Durchquerung“.

Eine Durchquerung werden deshalb auch meine Überlegungen aus Anlass der Lektüre dieses Buches sein. Di Blasi beginnt mit einer biografischen Überlegung: „Gelegentlich suchen sich Themen ihre Autoren, nicht umgekehrt. Und verraten ihnen erst allmählich und gleichsam als Entschädigung für die Mühen, warum gerade sie gewählt wurden. So ging es mir mit dem vorliegenden Buch. Mir war nicht von Anfang an klar, warum mich gerade das Thema der Schuldpolitik in den Bann gezogen hatte. Erst die Niederschrift des Buches zeigte mir, warum ich in die engere Wahl potenzieller Autoren gehört haben musste: Weil gerade Menschen meines Alters, meiner Herkunft, auch meines Geschlechts, von Fragen nichtindividueller Schuld begleitet worden waren.“ (S. 9)

Diese Worte gelten für mich wohl in einem noch stärkeren Masse. Die gedankliche „Durchquerung“, die Di Blasi uns vorlegt, sind in ihrem Kern identisch mit meiner nunmehr beinahe 77-jährigen Lebenszeit. Ich bin im Jahre 1949 in Deutschlang geboren und habe an dem, was Di Blasi kritisch in den Blick nimmt, aktiven lebensgeschichtlichen Anteil. Und meine Umsiedlung in die Schweiz im Jahre 1997 und der Erwerb des Basler Bürgerrechts hat meinen Blick auf diese „deutsche Zeit“ noch einmal geschärft. Auch das mag ich mit dem Autor des Buches gemein haben.

Aber nun zum Inhalt des Buches. Di Blasi formuliert gleich eingangs seines Buches eine Grundthese, die dann in mehreren Durchquerungen näher erläutert wird: „Die Grundthese lautet, dass nach 1945 die gemeinsame Schuldübernahme zu einem Mittel wurde, eine vormals ethnisch und rassistisch verstandene Volksgemeinschaft auf konfessionaler Grundlage zu erneuern und zu erhalten. Weil diese Art der Gemeinschaftsstiftung einem christlichen Skript folgte, lässt sich schon Nachkriegsdeutschland rückblickend als ein Projekt verstehen, das sich selbst säkular versteht, das aber in seiner verborgenen Grundlage eine strukturell christliche Dimension aufweist.“ (S. 19) 

Wow – möchte man nicht nur sagen, sondern man muss es wohl sagen: Wow! Eine solche These harrt einer Begründung. Und um auch dies gleich vorweg zu sagen, Di Blasi‘s Durchquerungen liefern eine überzeugende Grundlage für die Plausibilität seiner These. 

In einer ersten Durchquerung werden Begriffe von „Schuld“ philosophisch rekonstruiert – bei Friedrich Nietzsche, Martin Heidegger und Sigmund Freud. Alle drei arbeiten sich auf je verschiedene Weise am biblischen Sündenbegriff ab, insbesondere in seiner Zuspitzung durch Augustin auf „Erbsünde“ hin. Und alle drei Verständnisse von Schuld beziehungsweise deren Ablehnung werden dann in Deutschland nach 1945 virulent. Und insofern kann man durchaus sagen, dass in der deutschen Schulddebatte stets ein theologischer Glutkern präsent ist. 

Di Blasi rekonstruiert nun verschiedene Phasen des Umgangs mit der deutschen Schuld – zunächst deren Verdrängung bis hin zur Leugnung (zumindest in Form einer „Kollektivschuld“), hin zu einer Erinnerungsgemeinschaft – um den mich etwas irritierenden Begriff des von Di Blasi sehr selbstverständlich verwendeten Begriff der „Volksgemeinschaft“ zu vermeiden. Diese Erinnerungsgemeinschaft läuft dann sehr verschiedene Phasen durch: von der Stuttgarter Schulderklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland über die 68er-Bewegung der Neuen Linken hin zur Anerkennung von Schuld in der Ära der Kanzlerschaft Willy Brandts und Helmut Schmidt, die dann im wiedervereinigten Deutschland eine neue Wendung erreicht.

Es macht keinen Sinn, die kenntnisreichen und oft sehr detaillierten Durchquerungen Di Blasi‘s hier resümierend darzustellen. Da kann ich nur zur Lektüre des Buches ermuntern, die einem jedoch einiges an Konzentration abverlangt: 350 Seiten dichte Argumentation und knapp 100 Seiten Anmerkungen. Aber bitte nicht abschrecken lassen: So konzentriert die Darstellung auch ist, der Stil des Buches ist so gehalten, dass eine Lektüre auch für die möglich ist, die mit den jeweiligen Fach-Diskursen und ihren Spezialsprachen nicht vertraut sind.

Ich habe gesagt, dass Buch Di Blasi‘s sei ein sehr deutsches Buch. Ich nehme an, dass er mir darin zustimmen würde. Was geht es dann uns Schweizer und Schweizerinnen an? Mit meinem doppelten Blick als Herkunftsdeutscher und Gegenwartsschweizer scheinen mir drei Punkte wichtig zu sein, die den „deutschen“ Fall zu einem „exemplarischen“ Fall machen.

(1) Di Blasi zeigt auf frappierend deutliche Weise, dass Definitionen von Schuld und ihre jeweilige Aufnahme in bestimmten Erinnerungs- und Erzählgemeinschaften mit darüber entscheiden, wer zu diesen Gemeinschaften gehört und wer nicht. Sie haben also die Funktion von Inklusion und Exklusion. Di Blasi spitzt dies für den konkreten Fall der Bundesrepublik. Deutschland zu. Hatte sich die „Volksgemeinschaft“ (Di Blasi verwendet penetrant den bei den Nationalsozialisten beliebten Begriff der „Volksgemeinschaft“ – durchaus mit Bedacht nehme ich an) einst über Rasse oder Ethnie definiert, so geschieht dies nun über den Begriff der „Schuld“. Nur wer sich zu der geschichtlichen Schuld bekennt gehört dazu, wer nicht, schliesst sich selbst aus, beziehungsweise wird ausgeschlossen.

Wie funktioniert das in der Schweiz, die sich ohnehin nie über Rasse oder Ethnie definieren konnte? Welche Erinnerungen gelten bei uns, und welche sind eher randständig? Was geschieht bei der Tradierung unserer Mythen? Wen nimmt „Wilhelm Tell“ mit hinein? Wen schliessen wir aus, wenn das „Beresina“-Lied erklingt? Von der theologischen Grundierung unserer Nationalhymne ganz zu schweigen. Spannende Fragen, die die Durchquerungen Di Blasi‘s in ganz anderem Terrain als die seines Buches aufwerfen.

(2) Frappierend – gerade in den Erfahrungen der Zeit nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 – wie sehr in der deutschen „Schuldgemeinschaft“ Deutschland und der 1948 neu gegründete Staat Israel ineinander verschlungen sind. Dies führt zu eindeutigen Positionierungen – und zwar gemäss der Analyse von Di Blasi – in einer Asymmetrie: eindeutige Positionierung zugunsten Israels und einer zumindest Unterbelichtung der Interessen der PalästinenserInnen. Zwar wurde dies, etwa in der 68er-Bewegung, immer wieder versuchsweise unterlaufen, fand jedoch durch Angela Merkel mit ihrer Formulierung der Sicherheit des Staates Israels als deutsche „Staatsräson“ noch einmal eine Bestätigung. Angela Merkel als Höhepunkt (und Schlussstrich?) der deutschen Erzähl- und Schuldgemeinschaft? Diese These wird wohl sehr kontrovers diskutiert werden – auch und gerade in der Schweiz und unserer vielfältigen und kontroversen gegenwärtigen Positionierungen im Nahost-Konflikt.

(3) Gibt es ein Fazit des Buches, das über den konkreten Untersuchungsgegenstand hinaus reicht? Ja – ich zumindest finde ein solches Fazit. Di Blasi kontrastiert die von ihm kritisierten Verständnisse von Schuld immer wieder mit den Überlegungen von Hannah Arendt. Die Frage von „Schuld“ lässt sich für sie nicht im Kontext eines nationalen oder kollektiven Verständnisses lösen. Deshalb möchte sie dem Begriff der Schuld den Begriff der Verantwortung entgegenstellen. Dabei entgrenzt sie den Begriff zunehmend. Auch sie kann von kollektiver Verantwortung sprechen, doch ist diese nicht mehr an einen bestimmten Staat oder eine bestimmte Nation gebunden, sondern wird gleichsam zu einer Sache der gesamten Menschheit. Man mag dies als eine Überdehnung ansehen, und vielleicht ist dies auch so. Aber in dem utopischen Gehalt eines menschheitlichen Verständnisses von Verantwortung scheint für mich in unserer dunklen Gegenwart ein kleines Licht der Hoffnung zu erstrahlen. Es geht um die – gegenwärtig hoch umstrittene – Universalität der Menschenrechte. In einer Zeit, in der Autokraten sich anschicken, die Welt erneut unter sich aufzuteilen, wird die Erinnerung daran, dass es ein Mehr gibt als das „Recht des Stärkeren“ und ein Mehr als das Recht einer Gruppe, einer Ethnie oder Nation zu einem Moment konkreten Widerstands. An dieses Momentum erinnert zu haben, ist das grosse Verdienst des Buches von Luca Di Blasi, auch wenn man nicht allem, was man dort lesen kann, zustimmen möchte.

Ich habe eingangs von meiner anfänglichen Assoziation des Begriffs der „gefährlichen Erinnerung“ von Johann Baptist Metz gesprochen. Dieser Begriff entstammt dem theologischen Kontext. Und auch das Buch von Di Blasi verfolgt ja durchgängig die These einer theologischen Grundierung des Begriffs der Schuld auch in säkularen Kontexten. Und dies gilt wohl auch für Hannah Arendts Verständnis einer menschheitlichen Verantwortung. Und ebenso hat der Gedanke der Universalität der Menschenrechte eine theologische Grundierung.

Als unsere Basler Theologische Fakultät im Jahre 2010 die Ehrendoktorwürde an den verstorbenen britischen Oberrabbiner Jonathan Baron Sacks verlieh, hat dieser in Basel einen eindrucksvollen Vortrag gehalten. Er richtete unserer Augenmerk auf die Tatsache, dass die Hebräische Bibel nicht mit der Erwählung Israels beginnt, sondern bewusst eine Vorgeschichte hat, die mit der Erschaffung der Welt beginnt und konsequent auf den universellen Segensbund Gottes mit der gesamten Menschheit zuläuft. Die Erwählung Israels ist eine Konkretisierung dieses universellen Segensbundes. Wie auch die christliche Taufe ein konkretes Wort-Zeichen der Aufnahme in diesen universellen Segensbund ist. Gottes Liebe gilt der gesamten Menschheit, auch wenn sie sie sich immer konkret in einzelnen Ereignissen realisiert. Ein Gedanke, der auch in der Theologie des späten Karl Barth im Zentrum steht. Vielleicht ist es an der Zeit, erneut in diesem Raum einer „gefährlichen Erinnerung“ einzutreten.

Albrecht Grözinger ist evangelischer Pfarrer und Professor für Praktische Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Basel.

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Politik der Schuld. Eine Durchquerung, Luca Di Blasi, Matthes & Seitz Berlin, 2025.

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