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Forschung am Menschen

30. Oktober 2012

Schutz der Menschenwürde in den Ausführungsverordnungen

Mit der Vernehmlassungsantwort «Forschung am Menschen» beteiligt sich der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK am Anhörungsverfahren zu den Verordnungen über das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen. Der von Frank Mathwig verfasste Beitrag prüft, ob die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit von Versuchspersonen ausreichend gewährleisten.

Die rechtliche Regelung der Humanforschung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Menschenwürde und der persönlichen Freiheit einerseits und der Freiheit der Forschung andererseits. Der SEK begrüsst das Ziel einer einheitlichen, transparenten und zukunftsgerichteten Regelung der medizinischen und biotechnologischen Forschung auf Bundesebene. Gleichzeitig erinnert er an den Vorrang der Menschenwürde und an die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt selbst in eine Teilnahme an Forschungsprojekten einwilligen können.

Im Zentrum der Vernehmlassungsantwort stehen besonders verletzliche Personen und Gruppen. Das Dokument kritisiert, dass die Ausführungsverordnungen die im Humanforschungsgesetz ausdrücklich genannten Gruppen nicht ausreichend differenziert behandeln. Dazu gehören Kinder, Jugendliche, urteilsunfähige Erwachsene, schwangere Frauen, Embryonen und Föten sowie Personen im Freiheitsentzug. Der SEK hält fest, dass ihr besonderer Schutzstatus auch auf Verordnungsebene klar und eigenständig geregelt werden muss.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ethikkommissionen. Nach Einschätzung des SEK muss gewährleistet sein, dass ethische Fachkompetenz nicht nur formell vorhanden ist, sondern tatsächlich in die Entscheidungsprozesse einfliesst. Ethikkommissionen dürfen nicht auf die Kontrolle rechtlicher und administrativer Vorgaben reduziert werden. Ihre Aufgabe besteht auch darin, die Würde, die persönliche Freiheit und die Rechte der Versuchspersonen während sämtlicher Phasen eines Forschungsprojekts zu prüfen.

Das Dokument behandelt insbesondere folgende Anliegen:

  • klare Schutzbestimmungen für besonders verletzliche Personen und Gruppen
  • uneingeschränkte Beachtung einer ablehnenden Willensäusserung
  • wirksamer Schutz urteilsunfähiger Menschen vor missbräuchlicher Einbeziehung in Forschungsprojekte
  • ausreichende ethische Fachkompetenz in den Ethikkommissionen
  • eine stärkere ethische Ausrichtung ihrer Aufgaben
  • verbindliche Mitwirkung von Betroffenen oder ihren Interessenvertretungen
  • Berücksichtigung der Persönlichkeits- und Gewissensfreiheit der Forschenden

Besondere Kritik übt der SEK daran, dass Betroffene, ihre Vertretungen und Angehörigenorganisationen in der vorgesehenen Zusammensetzung der Ethikkommissionen fehlen. Damit werde die Perspektive der Menschen, die unmittelbar von der Forschung betroffen sind, gegenüber den Interessen der beteiligten Fach- und Forschungsbereiche zu wenig berücksichtigt. Der SEK fordert deshalb, dass Betroffene oder ihre Vertretungen obligatorisch in den Ethikkommissionen mitwirken.

Die Vernehmlassungsantwort kommt zum Schluss, dass die vorgelegten Verordnungen die früher geäusserten Bedenken des Kirchenbundes nicht vollständig ausräumen. Überarbeitungsbedarf besteht beim Schutz besonders verletzlicher Menschen, bei der Zusammensetzung und beim Aufgabenprofil der Ethikkommissionen sowie bei der institutionellen Beteiligung der Betroffenen. Die Publikation trägt damit zu einer bioethischen und rechtlichen Diskussion bei, in der die Freiheit der Forschung konsequent mit dem Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte verbunden werden muss.

Das vollständige Dokument als PDF lesen: Mathwig – Forschung am Menschen. Stellungnahme des SEK im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Okt 2012.pdf

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