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Migrationspolitik, Sans-Papiers und Ausschaffungen

20. Juni 2005

Mit der Stellungnahme «Migrationspolitik, Sans-Papiers und Ausschaffungen» legt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK seine ethischen und politischen Überlegungen zum Umgang mit Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus und zu staatlichen Ausschaffungsmassnahmen dar. Die Publikation verbindet die Achtung der Menschenwürde und der Grundrechte mit der Suche nach rechtsstaatlich und politisch verantwortbaren Lösungen.

Der Bericht entstand als Antwort auf eine Motion der Abgeordnetenversammlung des SEK. Er wurde vor dem Hintergrund der damaligen Beratungen über ein neues Ausländergesetz und die Revision des Asylrechts verfasst. Im Zentrum stehen die Situation von Sans-Papiers in der Schweiz, Möglichkeiten zur Regularisierung ihres Aufenthalts sowie die rechtlichen und humanitären Anforderungen an Wegweisungen und Ausschaffungen.

Ausgangspunkt der Stellungnahme ist die Überzeugung, dass sich eine christlich verantwortete Migrationspolitik besonders am Umgang mit Fremden, Verfolgten und in ihrer Existenz bedrohten Menschen bewähren muss. Der SEK verweist zugleich auf die Komplexität der Migrationspolitik: Neben den Ängsten, Hoffnungen, Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Menschen seien auch gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtsstaatliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Als massgebliche Grundlagen nennt die Publikation die jüdisch-christliche Tradition, die humanitäre Verantwortung der Schweiz und die rechtsstaatliche Demokratie.

Das Dokument behandelt unter anderem folgende Themen:

  • die Lebens- und Arbeitssituation von Sans-Papiers in der Schweiz;
  • einen nicht diskriminierenden Sprachgebrauch;
  • den Schutz der Menschenwürde und der verfassungsmässigen Grundrechte;
  • individuelle Härtefallregelungen und eine Regularisierung nach gruppenbezogenen Kriterien;
  • die Bekämpfung von Schwarzarbeit und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen;
  • Rückkehrberatung und Unterstützung bei der freiwilligen Ausreise;
  • den Schutz von Minderjährigen bei Wegweisungen und Ausschaffungen;
  • die Begrenzung polizeilicher Gewalt und eine einheitliche Vollzugspraxis;
  • die Zusammenarbeit der Kirchen in migrationspolitischen Fragen.

Der SEK wendet sich gegen die pauschale Bezeichnung von Sans-Papiers als «Illegale». Ein ungeregelter Aufenthaltsstatus dürfe nicht mit Kriminalität gleichgesetzt werden. Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht seien Trägerinnen und Träger von Menschenwürde und Grundrechten. Dazu zählt die Stellungnahme insbesondere den Zugang zu medizinischer Grundversorgung, Grundschulunterricht und Hilfe in Notlagen.

Für Menschen, die seit mehreren Jahren in der Schweiz leben und sozial sowie wirtschaftlich integriert sind, befürwortet der Rat eine verbindlich geregelte Härtefallpraxis auf Bundesebene. Ergänzend schlägt er als humanitären Mittelweg eine Regularisierung nach gruppenbezogenen Kriterien vor. Genannt werden unter anderem ehemalige Saisonniers, Familien, langjährig beschäftigte Arbeitnehmende und von Gewalt betroffene Personen. Gleichzeitig sollen Gesetzesänderungen so gestaltet werden, dass sie nicht neue Sans-Papiers hervorbringen.

Die Publikation macht zudem auf den Zusammenhang zwischen einem ungeregelten Aufenthalt, Schwarzarbeit und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen aufmerksam. Sie unterstützt wirksame Kontrollen gegen Schwarzarbeit, betont aber zugleich den Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden.

Bei rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden setzt sich der SEK vorrangig für frühzeitige, unabhängige Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe ein. Freiwillige Ausreisen sollen gefördert und Zwangsmassnahmen möglichst vermieden werden. Bei der Ausschaffung von Minderjährigen verlangt der Rat, dass die Kinderrechtskonvention berücksichtigt wird. Minderjährige sollen nicht ausgeschafft werden, wenn im Zielland die elterliche Fürsorge fehlt oder ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Wo polizeilicher Zwang unvermeidlich ist, müssen nach Auffassung des SEK die Menschenwürde, die Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben. Der Rat unterstützt deshalb eine gesamtschweizerisch einheitliche gesetzliche Regelung der Zwangsanwendung. Er lehnt den Einsatz von Elektroschockgeräten ab und empfiehlt, interkulturelle Kommunikation sowie Techniken der Deeskalation ausdrücklich in die Aus- und Weiterbildung der Polizeikräfte aufzunehmen.

Die Stellungnahme richtet sich sowohl an Politik und Behörden als auch an die Mitgliedkirchen des SEK. Da das Ausländer- und Asylrecht in den Kantonen unterschiedlich vollzogen wird, werden die Kirchen dazu aufgerufen, sich vor Ort für Menschenwürde, Grundrechte und humanitär verantwortbare Verfahren einzusetzen. Der Rat will migrationspolitische Fragen weiterhin in ökumenischer Zusammenarbeit bearbeiten und seine ethischen Grundsätze in den politischen Dialog einbringen.

Die Publikation bietet damit eine kirchliche Orientierung zu den Spannungsfeldern von Migrationspolitik, Rechtsstaatlichkeit und humanitärer Verantwortung. Sie schafft Grundlagen für die öffentliche Meinungsbildung und für das Engagement von Kirchen, Behörden und Zivilgesellschaft zugunsten eines menschenwürdigen Umgangs mit Sans-Papiers und von Ausschaffung betroffenen Menschen.

Das vollständige Dokument als PDF lesen: Gyger Sahli – Migrationspolitik Sans-Papiers und Ausschaffungen. Eine Stellungnahme des SEK. SEK Fokus 4.pdf

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