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Mit der gemeinsamen Stellungnahme «Nein zum Asylgesetz. Ja zu Menschenwürde und Rechtsstaat» äussern sich der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK, die Schweizer Bischofskonferenz SBK und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG zur Revision des schweizerischen Asylgesetzes. Das im Juni 2006 veröffentlichte Dokument verbindet eine konkrete Empfehlung zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2006 mit grundsätzlichen Überlegungen zur Menschenwürde, zum Flüchtlingsschutz und zur humanitären Tradition der Schweiz.
Die drei Religionsgemeinschaften bekennen sich zum Schutz verfolgter Menschen, zu einem fairen Asylverfahren und zur gezielten Bekämpfung von Missbräuchen. Zugleich lehnen sie die Gesetzesrevision ab. Nach ihrer Einschätzung erschwert sie den Zugang zum Asylverfahren, verschärft die Situation abgewiesener Asylsuchender und schafft neue Risiken für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus.
Im Zentrum der Stellungnahme steht die Überzeugung, dass Asylpolitik nicht allein anhand von Statistiken, Verfahrenszahlen oder finanziellen Erwägungen beurteilt werden darf. Bei Flucht, Vertreibung und Verfolgung gehe es stets um konkrete Menschen, ihre Lebensmöglichkeiten und ihre Gefährdung. Die Unterzeichnenden begründen diese Sicht sowohl mit menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen als auch mit christlichen und jüdischen Wertvorstellungen.
Die Stellungnahme anerkennt, dass Missbräuche des Asylsystems bekämpft werden müssen. Sie hält jedoch fest, dass dafür bereits rechtliche Instrumente bestehen und dass strafbare Handlungen mit dem Strafrecht zu verfolgen seien. Eine Verschärfung des Asylrechts dürfe nicht dazu führen, dass tatsächlich verfolgte Menschen keinen Zugang zu einem sorgfältigen Verfahren erhalten.
Besonders kritisch beurteilt das Dokument die Voraussetzung, innerhalb von 48 Stunden gültige Reise- oder Identitätspapiere vorzulegen. Menschen auf der Flucht verfügten häufig nicht über die verlangten Dokumente oder könnten ihre Verfolgung aufgrund von Folter-, Gewalt- oder Kriegserfahrungen nicht bereits in einer ersten Befragung überzeugend darlegen. Die Unterzeichnenden sehen deshalb die Gefahr, dass schutzbedürftige Personen von einem regulären Asylverfahren ausgeschlossen werden.
Auch den vorgesehenen Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylsuchende lehnen die Religionsgemeinschaften ab. Sie befürchten, dass alte und kranke Menschen, Familien, Kinder und Schwangere in prekäre Lebensverhältnisse gedrängt werden. Dies könne Armut, Schwarzarbeit und ein Leben ohne geregelten Aufenthaltsstatus fördern, statt eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.
Die vorgesehenen Zwangsmassnahmen werden als unverhältnismässig und mit der Menschenwürde schwer vereinbar beurteilt. Die Stellungnahme verweist insbesondere auf die langen möglichen Haftzeiten, die auch Jugendliche betreffen könnten, und bezweifelt, dass längere Haft tatsächlich zu mehr Rückführungen führt.
In ihrer Schlussfolgerung halten der SEK, die SBK und der SIG fest, dass die geltende Gesetzgebung genügend Möglichkeiten biete, Missbräuche gezielt zu bekämpfen. Die wenigen Verbesserungen der Revision könnten die Verschärfungen nicht aufwiegen. Aus ihrer Verpflichtung gegenüber Menschenwürde, Schutz der Schwachen, Völkerrecht und Rechtsstaat empfehlen die drei Organisationen deshalb die Ablehnung des revidierten Asylgesetzes.
Die Publikation dokumentiert eine gemeinsame jüdisch-christliche Stimme in einer konkreten politischen Entscheidungssituation. Sie bietet historische Orientierung zur kirchlichen und interreligiösen Auseinandersetzung mit der Schweizer Asylpolitik und zeigt, wie Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und religiös begründete Verantwortung miteinander verbunden wurden.
Das vollständige Dokument als PDF lesen: Röthlisberger – Nein zum Asylgesetz. Ja zu Menschenwürde und Rechtsstaat. Gemeinsame Stellungnahme zum Asylgesetz. Gemeinsame Texte 4.pdf
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