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Mit der Stellungnahme «Personenfreizügigkeit: Gleichbehandlung gewähren» äussert sich der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Anlass ist die eidgenössische Abstimmung vom 25. September 2005. Der Rat SEK unterstützt die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und empfiehlt die Annahme des entsprechenden Protokolls.
Für den Rat SEK sind Mobilität und internationaler Austausch ein Gewinn für das gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und politische Leben der Schweiz. Seine Position begründet er sowohl ethisch als auch pragmatisch. Im Zentrum der ethischen Argumentation stehen Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stellungnahme versteht die Freiheit, sich zu bewegen und den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, im Zusammenhang mit grundlegenden Menschenrechten und führt diese aus christlicher Sicht auf die gleiche Würde aller Menschen als Geschöpfe Gottes zurück.
Der SEK verbindet die Personenfreizügigkeit zudem mit der europäischen Integration und Friedenspolitik. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte West- und Osteuropas und des kirchlichen Engagements in osteuropäischen Ländern betont er die Gleichbehandlung der neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit versteht die Stellungnahme als Beitrag zu Zusammenarbeit, gegenseitiger Solidarität, Integration und Stabilität in Europa.
Gleichzeitig nimmt der Rat SEK die Befürchtung ernst, dass eine Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen ausüben könnte. Deshalb unterstützt er die Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Die Behörden sollen diese strikt umsetzen, und die Unternehmen werden aufgefordert, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Gerechte Löhne und angemessene soziale Bedingungen sollen für Schweizerinnen und Schweizer ebenso wie für ausländische Arbeitnehmende gewährleistet sein.
Neben diesen ethischen Erwägungen nennt die Stellungnahme pragmatische Argumente. Die schrittweise Einführung mit Übergangsfristen und Schutzklauseln bewertet der Rat SEK als ein zugleich mutiges und besonnenes Vorgehen. Er weist ausserdem darauf hin, dass eine Ablehnung des Protokolls aufgrund der sogenannten «Guillotine-Klausel» die Bilateralen Abkommen I und damit die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gefährden könnte.
In der Schlussfolgerung unterstützt der Rat SEK sowohl die Ratifizierung des Protokolls über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit als auch die Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Die Stellungnahme verbindet damit die Öffnung gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung, Solidarität und den Schutz gerechter Arbeits- und Sozialbedingungen.
Das vollständige Dokument als PDF lesen: Ehrwein – Personenfreizügigkeit. Gleichbehandlung gewähren. Eine Stellungnahme des SEK. SEK Fokus 3.pdf
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