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2020 brachte Vanessa Springoras Buch «Die Einwilligung» (im franz. Original «Le Consentement») die subtilen Mechanismen der Vereinnahmung Minderjähriger ans Licht. Vier Jahre später wirkt ihre Erzählung noch immer wie ein Spiegel, der einer Gesellschaft – und einer Kirche – vorgehalten wird, die mit ihrem eigenen Schweigen konfrontiert sind. Wie können sich Herrschafts- und Kontrollstrukturen unter dem Deckmantel von Verführung, Freiheit oder sogar Spiritualität etablieren? Und was lehrt uns diese Geschichte über unsere kollektive Verantwortung angesichts von Missbrauch?
Als Vanessa Springora ihre Autobiografie veröffentlicht, in der sie auf die Beziehung zurückblickt, die sie im Alter von 14 Jahren mit dem damals 50-jährigen Schriftsteller Gabriel Matzneff hatte, schlägt das Buch ein wie eine Bombe: Getragen von einer neuen Generation, die durch die #MeToo-Bewegung sensibilisiert ist, wird es rasch zu einem gesellschaftlichen Phänomen. 2023 bringt die Regisseurin Vanessa Filho die Geschichte ins Kino; der Film erreicht insbesondere ein junges Publikum, das seinen Erfolg auf TikTok breit kommentiert.
Indem Springora klar und schonungslos von ihrer Jugend in den 1980er-Jahren erzählt, die vom Einfluss eines berühmten und sehr viel älteren Mannes geprägt war, hinterfragt sie den komplexen Begriff der Einwilligung – insbesondere im Blick auf Minderjährige. Bei der Lektüre drängt sich eine Frage auf: Wie kann ein soziales Umfeld zur kollektiven Verleugnung des Missbrauchs an Minderjährigen beitragen?
Was zunächst den Anschein einer Verführungssituation hat, entwickelt sich rasch zu einer Beziehung, die mehr als sechs Jahre dauern wird.
Detailliert beschreibt Springora ein perfides Kontroll- und Abhängigkeitsverhältnis, das ihr gesamtes Leben erfasst und bleibende Spuren hinterlässt.
Später entdeckt sie, insbesondere durch die Schriften dieses Mannes, dass er bereits bei anderen jungen Mädchen und Jungen auf dieselbe Masche zurückgegriffen hatte. Verführung und die Inszenierung einer verbotenen Liebe sind wiederkehrende Mechanismen, die dazu dienen, Minderjährige anzulocken und zugleich ein literarisches Werk zu nähren.
Springora unterstreicht die Ambivalenz, die Betroffene in solchen Fällen von Machtmissbrauch erleben können: «Die Schutzbedürftigkeit ist […] der Grund, weshalb die Begriffe ‹Einwilligung› oder ‹Einvernehmen› den Sachverhalt letztlich nicht treffen. Denn sehr häufig ist im Fall des sexuellen Missbrauchs wie auch des Missbrauchs Schutzbefohlener die gleiche Realitätsverleugnung wirksam: die Weigerung, sich als Opfer zu betrachten. Und wie könnte man auch zugeben, dass man missbraucht wurde, wenn man doch nicht leugnen kann, dass man damit einverstanden war? Wenn man beispielsweise Verlangen für diesen Erwachsenen empfand, der das ungeniert ausnutzte?» (Vanessa Springora: Die Einwilligung, 135)
Ein solches Abhängigkeits- und Kontrollverhältnis baut sich nach und nach auf. Springora beschreibt insbesondere, wie der Schriftsteller ihre Verletzlichkeiten ausnutzt, um seine Kontrolle über sie zu festigen: «Ein abwesender, unerreichbarer Vater, der eine unergründliche Leere in meinem Leben hinterlassen hat. Ein ausgeprägter Hang zum Lesen. Eine gewisse sexuelle Frühreife. Und vor allem ein ungeheures Bedürfnis, gesehen zu werden. Alle Bedingungen sind nun erfüllt.»
Nach Erscheinen ihres Buches sprachen die Medien überwiegend von sexueller Ausbeutung. Doch was Springora erlebt, geht weit über den sexuellen Aspekt hinaus.
Das Machtverhältnis, dem sie unterworfen ist, führt zu einer regelrechten Enteignung ihrer selbst und greift tief in ihre psychische wie auch ihre spirituelle Identität ein.
Sie erzählt: «In der Zeit vor meinem fünfzehnten Geburtstag hat G. sich in den Kopf gesetzt, alle Bereiche meines Lebens zu kontrollieren. Er ist in gewisser Weise mein Vormund geworden. Ich soll weniger Schokolade essen, um der Akne vorzubeugen. Generell mehr auf meine Linie achten. Mit dem Rauchen aufhören – tatsächlich rauche ich wie ein Schlot. Auch meine Gewissensbildung wird nicht vernachlässigt. Jeden Abend liest er mir aus dem Neuen Testament vor und überprüft, ob ich den Sinn von Christi Botschaft auch in allen Gleichnissen richtig verstanden habe.» (Vanessa Springora: Die Einwilligung, 101)
Das von Springora beschriebene Phänomen ist auch der kirchlichen Welt nicht unbekannt. Dank der Berichte betroffener Personen wissen wir heute, wie häufig Vereinnahmungs- und Kontrollmechanismen – oftmals in Form spirituellen Missbrauchs – nicht nur dazu dienen, späteren sexuellen Missbrauch vorzubereiten, sondern Betroffene auch in einer Situation der Ausbeutung festzuhalten. Weil ihnen nach und nach ihre Orientierungspunkte und ihr Urteilsvermögen genommen werden, sind sie häufig nicht in der Lage, die Missbrauchssituation aus eigener Kraft zu verlassen.
Erst im Rückblick kann Springora schreiben: «Warum sollte eine Vierzehnjährige nicht einen Mann lieben können, der dreimal so alt war wie sie? Hundert Mal hatte ich diese Frage im Kopf hin und her gewendet. Ohne zu sehen, dass sie von vorneherein falsch gestellt war. Nicht die Tatsache, dass ich mich zu ihm hingezogen fühlte, musste man hinterfragen, sondern den Umstand, dass er sich zu mir hingezogen fühlte.» (Vanessa Springora: Die Einwilligung, 85)
Während Springoras autobiografische Enthüllungen dazu beitrugen, die Dynamik solcher Vereinnahmungsverhältnisse besser zu verstehen, richtet sich die Aufmerksamkeit heute stärker auf die Strategien der Tatpersonen. Hier bietet der Begriff der Zwangskontrolle (contrôle coercitif) eine ergänzende Perspektive: Er fragt nicht mehr in erster Linie danach, weshalb eine betroffene Person die Beziehung nicht verlässt, sondern analysiert die Strategien, die eine Tatperson einsetzt, um ihr Opfer anzuziehen und unter ihrer Kontrolle zu halten (Pauline Chaunu, Radio France, 7. März 2026).
Der Begriff der Zwangskontrolle ermöglicht es, den tendenziell psychologisierenden Rahmen des Begriffs der Vereinnahmung (emprise) zu verlassen, der leicht die «Schwächen» und «Anfälligkeiten» der betroffenen Person in den Vordergrund rückt – und stattdessen primär die von der Tatperson gestellte Falle sichtbar zu machen.
Nach der Veröffentlichung des Buches wurde die französische Gesetzgebung zu Sexualstraftaten, insbesondere zum Schutz Minderjähriger, weiterentwickelt. So legt das sogenannte Billon-Gesetz vom April 2021 fest, dass sich kein Erwachsener auf die sexuelle Einwilligung eines Kindes berufen kann, wenn dieses jünger als 15 Jahre ist.
Auch im schweizerischen Recht führten die Entwicklungen im Anschluss an die #MeToo-Bewegung zu einer Revision des Sexualstrafrechts. In den Debatten nahm die Frage der Einwilligung einen wichtigen Stellenwert ein. Das gewählte Modell beruht auf dem Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Straftat liegt demnach vor, wenn die betroffene Person – verbal oder nonverbal – ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat und die Tatperson sich darüber hinwegsetzt. Berücksichtigt werden auch Situationen der Schockstarre, die als eine Form des Ausdrucks der Ablehnung anerkannt werden.
Auch wenn diese Entwicklung einen Fortschritt darstellt, haben mehrere feministische und Menschenrechtsorganisationen dieses Modell dennoch kritisiert. Sie plädierten für das Prinzip der ausdrücklichen Einwilligung, also «Nur Ja heisst Ja», das bereits in mehr als einem Dutzend europäischer Länder gilt. Aus ihrer Sicht kann das auf der Ablehnung basierende Modell («Nein heisst Nein») dazu führen, dass ein Teil der Rechtfertigungslast auf die betroffene Person verlagert wird, insbesondere wenn sie keinen Widerstand geleistet oder ihre Ablehnung nicht ausdrücklich geäussert hat. Denn «die betroffene Person [muss] erklären, warum sie nicht ‹Nein› gesagt oder sich nicht gewehrt hat. Sie muss sich vor sich selbst, ihrem Umfeld und den Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen und bekommt aufgrund ihres Verhaltens einen Teil der Verantwortung zugeschrieben» (Amnesty International, Nur Ja heisst Ja).
Für Sexualstraftaten an Minderjährigen sieht das schweizerische Recht besondere Regelungen vor: Beträgt der Altersunterschied zwischen den beteiligten Personen mehr als drei Jahre, kann eine Einwilligung die Strafbarkeit nicht ausschliessen.
Entsprechende Grundsätze finden sich auch in den Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS). Sie sehen einen verstärkten Schutz besonders verletzlicher Personen vor und halten insbesondere für stark asymmetrische Beziehungen – etwa in Seelsorge und Diakonie – fest, dass auch eine ausdrückliche Einwilligung die Verantwortung der professionell handelnden Person nicht aufhebt.
Neben den Mechanismen der Vereinnahmung ist ein zweites Element in Springoras Erzählung besonders bemerkenswert: Diese Beziehung konnte nur in einem Umfeld bestehen, das ihr gegenüber in hohem Masse duldsam war.
Springora stammt aus dem literarischen Milieu und macht das Schweigen, ja die Toleranz sichtbar, mit denen Gabriel Matzneffs Verhalten in den 1970er- und 1980er-Jahren begegnet wurde.
Zahlreiche Personen wussten nicht nur von seiner Beziehung zu der Jugendlichen, sondern auch von weiteren Beziehungen zu Minderjährigen. Dennoch wurden diese Tatsachen bestenfalls ignoriert, schlimmstenfalls gebilligt.
Davon zeugt auch eine bedrückende Fernsehsendung, in der Gabriel Matzneff vor einem fassungslosen Moderator seine Eroberungen unter Jugendlichen verherrlicht. Nur eine kanadische Teilnehmerin widerspricht den Äusserungen des Schriftstellers ausdrücklich. Springora schreibt dazu:
«Ich habe lange über diese unbegreifliche Lücke in einem eigentlich doch sehr genau abgesteckten rechtlichen Rahmen nachgedacht, und ich sehe nur eine mögliche Erklärung dafür. Wenn sexuelle Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen unter fünfzehn Jahren strafbar sind, warum dann diese Toleranz, wenn sie auf das Konto des Vertreters einer Elite gehen, eines Fotografen, Schriftstellers, Filmemachers oder Malers? Offensichtlich gehört der Künstler einer besonderen Kaste an, er gilt als ein Wesen, das über uns steht und das wir mit Allmachtsbefugnissen ausstatten, […] vor dem wir in blinder Bewunderung erstarren und über den wir uns kein Urteil erlauben dürfen. […] Abgesehen von den Künstlern, gehen nur Priester in solchen Fällen straflos aus.» (Vanessa Springora: Die Einwilligung, 162)
Auf subtile Weise und unter dem Deckmantel der sexuellen Befreiung zögerten bestimmte intellektuelle Kreise der 1970er-Jahre nicht, pädokriminelle Praktiken zu billigen. Im kirchlichen Umfeld wird häufig die Tabuisierung der Sexualität als institutioneller Risikofaktor identifiziert. Zugleich muss jedoch festgehalten werden, dass nach 1968 auch die Rhetorik der Emanzipation vom bestehenden Ordnungsgefüge zur Legitimation solcher Praktiken herangezogen wurde, insbesondere in Deutschland innerhalb linker Bewegungen im reformierten Kontext.
Dieses «Paradox der sexuellen Befreiung» wird auch heute noch zur Rechtfertigung von Formen der Gewalt eingesetzt. Die Ausbreitung der Pornografie, insbesondere gewalttätiger Darstellungen, steht in dieser Logik:
«Denn auch wenn sich Pornografen stets als Verfechter sexueller Freiheit und als Bollwerk gegen die Moralordnung und ihre zahlreichen Zensoren dargestellt haben, muss man feststellen, dass diese Argumente, die mindestens seit dem 18. Jahrhundert mantraartig wiederholt werden, hier wie andernorts vor allem dazu gedient haben, männliche Herrschaft zu festigen.» (Christelle Taraud, Sous nos regards: récits de la violence pornographique, 17)
Die Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Kontext der Jahre nach 1968, wie Springora ihn in ihrem Werk schildert, sollte uns zu Wachsamkeit veranlassen.
Ob es sich um Klerikalismus oder eine vermeintliche Liberalisierung der Sexualmoral handelt: Unsere Praktiken müssen kritisch daraufhin befragt werden, wem sie zugutekommen.
Auf beiden Seiten zeigt sich letztlich ein ähnlicher Befund: Die Integrität betroffener Personen wird zugunsten der Wünsche von Männern missachtet, die nach Allmacht streben.
«Was sich heute geändert hat und worüber sich Typen wie er und seine Verteidiger beklagen, wenn sie den herrschenden Puritanismus geißeln, ist, dass sich nach der Sexualität nun auch die Sprache der Opfer aus ihren Zwängen befreit.» (Vanessa Springora: Die Einwilligung, 171)
Angesichts einer Gesellschaft, deren rechtliche Mechanismen für das Leiden betroffener Personen häufig weiterhin taub bleiben, ist das Schreiben für viele zu einem Mittel geworden, sich die eigene Geschichte wieder anzueignen. Die seit der #MeToo-Welle erschienenen Bücher haben Betroffenen nicht nur ermöglicht, die Deutungshoheit über die Erzählung ihres eigenen Lebens zurückzugewinnen, sondern ihre Erfahrungen auch öffentlich aus ihrer eigenen Perspektive zur Sprache zu bringen.
Bemerkenswert ist, dass sowohl Springoras Buch als auch das jüngst erschienene Werk von Gisèle Pelicot (Die Scham muss die Seite wechseln, 2026 – auf unserem Blog besprochen) diesem Prozess der Wiederaneignung der eigenen Lebensgeschichte von der Kindheit an folgen. Besonders deutlich wird diese Dynamik bei Springora, die ihr Buch mit dem Kapitel «Das Kind» beginnen und mit dem Kapitel «Schreiben» enden lässt – und damit einen Prozess der «Wiederherstellung» ihrer eigenen Geschichte sichtbar macht.
Dass die Schriftstellerin ihr Schweigen gebrochen hat, führte zunächst zu einer gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung und später zu gesetzlichen Veränderungen. Die Wirkung ihres Buches reicht damit weit über die individuelle Lebensgeschichte hinaus und wird Teil eines gesellschaftlichen Transformationsprozesses. Fast zehn Jahre nach Beginn der #MeToo-Bewegung liegt es in unserer Verantwortung als Gesellschaft und als Institutionen, den Stimmen betroffener Personen nicht nur Raum zu geben, sondern sie aktiv zu fördern und ihnen eigene Orte der Beteiligung zu eröffnen – insbesondere auch innerhalb von Entscheidungsprozessen.
Springora, Vanessa: Die Einwilligung. Aus dem Französischen von Hanna van Laak. Blessing Verlag, München 2020 (Original: Springora, Vanessa (2020). Le Consentement. Paris: Grasset).
Collectif (2025). Sous nos regards: récits de la violence pornographique. Paris: Seuil.
Pesneau, Michèle-France (2021). L’Emprise: vingt années d’emprise spirituelle et sexuelle: un chemin de libération. Villeurbanne: Éditions Golias.
Claussen, Johann Hinrich (Hrsg.) (2021). Sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche. Wie Theologie und Spiritualität sich verändern müssen. Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt.
Amnesty International Suisse (2022). Argumentaire sur la réforme du droit pénal en matière sexuelle: « Seul un oui est un oui ». Bern: Amnesty International Suisse.
Online verfügbar: https://www.amnesty.ch/fr/themes/droits-des-femmes/violence-sexuelle/docs/2022/arguments-seul-un-oui-est-un-oui/argumentaire-seul-un-oui-est-un-oui.pdf
Radio Télévision Suisse (RTS) (2024). «Le consentement», «Impunité», «Sa préférée»… Les livres font-ils la loi? Interviewserie im Rahmen der Sendung Forum, RTS.
Online verfügbar: https://www.rts.ch/info/suisse/14598566-le-consentement-impunite-sa-preferee-les-livres-fontils-la-loi.html
Radio France – France Culture (2024). Contrôle coercitif, suicide forcé: révéler la mécanique de la violence patriarcale. Sendung La Transition de la semaine.
Online verfügbar: https://www.radiofrance.fr/franceculture/podcasts/la-transition-de-la-semaine/controle-coercitif-suicide-force-reveler-la-mecanique-de-la-violence-patriarcale-2112230
Angesichts der Realität des Missbrauchs in den protestantischen Kirchen begleitet die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) ihre Mitgliedkirchen beim Aufbau von Strukturen und konkreten Massnahmen, die einen Wandel der kirchlichen Kultur ermöglichen sollen. Die Webinarreihe Missbrauch und Kirche: Sprechen wir darüber (Oktober 2026 bis April 2027) bietet einen Raum für die Auseinandersetzung mit Fragen rund um Missbrauch und Gewalt. Dieses Weiterbildungsangebot vertieft und entwickelt die 2025 von der EKS verabschiedeten Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität weiter.
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