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Die Konferenz der Kirchenpräsidien KKP versammelt die Kirchen- bzw. Synodalratspräsidentinnen und -präsidenten der Mitgliedkirchen der EKS. Sie treffen sich rund dreimal jährlich.
Die Verfassung der EKS (§ 33) weist der Konferenz der Kirchenpräsidien die Aufgaben zu,
Die Präsidentin/Der Präsident der EKS moderiert die Konferenz gemeinsam mit einem Kollegium, das aus der Mitte der Präsidien gewählt wird.