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Stellungnahme des Rates EKS «Seelsorge und sexuelle Orientierung»

26. Mai 2026

«Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben.» (Joh 10,10)

1. Anlass

In seiner Position vom 8. April 2026 hat sich der Rat EKS ausdrücklich zur politischen Forderung eines nationalen Verbots sogenannter «Konversionsmassnahmen» gestellt. Der Rat der EKS hält fest, dass sogenannte Konversionsmassnahmen abzulehnen sind. Das gilt auch dort, wo sie im religiösen oder kirchlichen Kontext auftreten.

Seit Jahren wird auf Bundesebene diskutiert, ob Praktiken verboten werden sollen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck von Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. In einzelnen Kantonen bestehen bereits Verbote. Auf Bundesebene sind politische Vorstösse und ein bundesrätlicher Bericht hängig. Die politische Diskussion ist ins Stocken geraten. In der Sache selbst besteht jedoch kein Anlass zum Zuwarten.

Der Anlass dieser Stellungnahme liegt nicht allein in einer politischen Debatte. Er liegt auch in der Verantwortung der Kirche für ihre eigene Praxis. Wo solche Praktiken mit religiösen Deutungen, geistlicher Autorität oder seelsorglichen Beziehungen verbunden werden, geht es nicht nur um fachlich fragwürdige Interventionen. Es geht um spirituellen Missbrauch. Der Rat hält fest, dass sogenannten Sexual Orientation Change Efforts nicht nur die medizinische, psychotherapeutische und sexualwissenschaftliche Evidenz fehlt, sondern dass sie auch aus theologischen und ethischen Gründen zurückzuweisen sind. Sie gefährden die psychische Integrität der Betroffenen und verkehren Seelsorge in ein Instrument religiöser Fremdbestimmung.

Die EKS und ihre Mitgliedkirchen stehen hier in doppelter Verantwortung. Sie müssen ihre sexualethischen Standpunkte klären und öffentlich verständlich kommunizieren. Und sie müssen den Schutz persönlicher Integrität in der kirchlichen Seelsorge und in anderen kirchlichen Arbeitsfeldern gewährleisten. Der Rat bejaht deshalb auch einen rechtlichen Handlungsbedarf. Praktiken, die darauf ausgerichtet sind, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern oder zu unterdrücken, sollen rechtlich verhindert werden. Zugleich ist darauf zu achten, dass die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben und eine ergebnisoffene Begleitung möglich bleibt. Gerade darum braucht es eine theologisch klare und seelsorglich belastbare Orientierung.

2. Die Person vor Gott

Evangelisch-reformierte Theologie denkt die Person nicht von einem Idealbild des Menschen her, sondern von Gottes Zuwendung. Der Mensch ist Geschöpf und Bundespartner Gottes. Er verdankt sich nicht sich selbst. Er lebt aus einem vorgängigen Angesprochensein. Darin gründet seine Würde. Diese Würde ist nicht abgestuft. Sie hängt weder an Leistung noch an sozialer Anerkennung noch an der Übereinstimmung mit kulturellen Erwartungen.

Von hier aus ist auch über Sexualität zu sprechen. Sexualität ist weder das Ganze der Person noch ein beliebiger Randaspekt. Sie gehört zur leiblichen und biographischen Wirklichkeit des Menschen. In ihr erfahren Menschen Nähe, Begehren, Bindung, Freude und Erfüllung. In ihr erfahren sie aber auch Scham, Verletzung, Ambivalenz und Angst. Deshalb darf die Kirche Sexualität weder sakralisieren noch delegitimieren. Sie hat sie als Teil des Lebens ernst zu nehmen, in dem sich Freiheit und Verletzlichkeit zugleich zeigen.

Die Person ist darum auch in Fragen der Sexualität nicht Objekt kirchlicher Verfügung. Sie ist Gegenüber. Wer Seelsorge in Anspruch nimmt, wird nicht zum Fall, an dem eine Lehre exekutiert wird. Evangelisch-reformierte Seelsorge hat der Person zu dienen, nicht einem normierenden Zugriff auf sie.

3. Sexualität als Gabe und Gefährdungsraum

Sexualität gehört zur guten Schöpfung Gottes. Sie ist Teil der Person und entfaltet sich in Beziehungen zu anderen Menschen wie auch im Verhältnis des Menschen zu sich selbst. In ihr kann der Segen Gottes in Momenten der Erfüllung, der Intimität und der lustvoll gelebten Liebe erfahrbar werden. Wo Menschen in Respekt, Freiheit und Verantwortung leben, steht Sexualität nicht ausserhalb des Glaubens, sondern gehört zum menschlichen Leben vor Gott. Seelsorge steht auch im Dienst, an diese Gabe zu erinnern und Menschen in ihrer Freude und Lust daran anzunehmen und zu bestärken.

Zugleich ist Sexualität ein Bereich erhöhter Verletzlichkeit. Sie berührt den Leib, die Intimität, das Selbstverhältnis und die Anerkennung durch andere. Darum ist sie anfällig für Scham, Gewalt, Abhängigkeit und Machtmissbrauch. Wer in diesem Bereich spricht oder handelt, greift tief in die personale Integrität ein. Eben deshalb darf die Kirche hier nicht leichtfertig, nicht moralisierend und nicht übergriffig auftreten.

Die EKS hat in ihren ethischen Texten die Schutzgüter benannt, die hier massgeblich sind: Würde, Freiheit, Selbstbestimmung, körperliche und psychische Unversehrtheit, Schutz der Privatsphäre, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung. Diese Güter sind keine äusserliche Zugabe zum Glauben. Sie konkretisieren unter heutigen Bedingungen, was es heisst, die Person als Geschöpf Gottes zu achten. In ihrer Studie Ehe, Elternschaft, Kinder betont die EKS ausdrücklich Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und die Wahrnehmung geschöpflicher Pluralität. In der EKS-Position Grundwerte aus evangelischer Sicht werden Freiheit, Verantwortung, Gemeinschaft, Empowerment und Beteiligung als zentrale Orientierungen benannt.

4. Evangelisch-reformierte Seelsorge

Seelsorge gehört zum christlichen Leben. Sie nimmt Menschen in den Herausforderungen ihres Lebens wahr und steht ihnen bei. Im Handeln Jesu wird diese Hilfe zum Leben exemplarisch: im Gespräch, im Gebet, in heilender Zuwendung, in der Wiedereingliederung ausgegrenzter Menschen, in der Nähe zu den Rändern der Gesellschaft und im persönlichen Gespräch. Die christliche Gemeinschaft ist darum zu gegenseitiger Fürsorge berufen – nicht nur nach innen, sondern auch für alle, die in den Horizont von Gottes Sendung treten. An diese Bewegung knüpft reformierte Seelsorge heute an.

Seelsorge ist somit eine Form kirchlicher Verantwortung für Menschen in den Spannungen ihres Lebens. Sie beginnt mit dem Zuhören. Sie ist kein Mittel, um Menschen in ein vorab festgelegtes Bild zu überführen. Sie ist auch kein religiöser Ausnahmebereich, in dem fachliche Standards und Machtkritik ausser Kraft gesetzt wären. Gerade weil Seelsorge mit Vertrauen, Nähe und existenzieller Sprache arbeitet, ist sie ein Raum erhöhter Verantwortung.

Für Fragen der Sexualität bedeutet das: Evangelisch-reformierte Seelsorge schafft einen Raum, in dem Menschen über Begehren, Orientierung, Identität, Beziehung, Verletzung, Konflikt und Gewissensfragen sprechen können. Dieser Raum darf weder von Beschämung noch von ideologischer Lenkung bestimmt sein. Seelsorge verurteilt nicht. Sie pathologisiert nicht. Sie verwechselt Begleitung nicht mit Steuerung.

Sie achtet die Selbstbestimmung der begleiteten Person. Das heisst nicht, dass sie jede Entscheidung bestätigt. Es heisst, dass sie die Person nicht zum Objekt eines kirchlichen Verfügungsinteresses macht. Sie nimmt ernst, dass Fragen der Sexualität die eigene Biografie, das Gewissen, den Leib und oft auch Erfahrungen von Verletzung berühren.

Seelsorge lebt von Nähe und wahrt Distanz. Sie braucht menschliche Zuwendung und verlässliche Grenzen zugleich. Darum schliesst sie jede Form von Grenzverletzung, Vereinnahmung oder persönlicher Bedürfnisbefriedigung aus. Gemäss EKS-Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität liegt die Verantwortung, den professionellen Charakter der Beziehung zu wahren, allein bei der seelsorgenden Person. Diese Verantwortung gilt für hauptamtlich und nebenamtlich tätige Seelsorgerinnen und Seelsorger. Sie kennt ihre Grenzen. Seelsorge ist nicht Therapie, nicht Diagnostik und nicht sexualwissenschaftliche Fachberatung. Sie muss deshalb fachlich anschlussfähig sein und, wo nötig, an geeignete Stellen verweisen. Eine Kirche, die über Sexualität redet, ohne Machtasymmetrien, Traumadynamiken und die Grenzen eigener Kompetenz mitzudenken, handelt nicht verantwortlich.

5. Was evangelisch-reformierte Seelsorge ausschliesst

Daraus folgt für den Rat der EKS klar: Jede Praxis, die darauf zielt, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern, zu unterdrücken oder als Defizit zu behandeln, ist mit evangelisch-reformierter Seelsorge unvereinbar. Das gilt unabhängig davon, ob solche Praktiken therapeutisch, beratend, geistlich oder seelsorglich begründet werden. Wo die Person auf eine vorgegebene Norm hin bearbeitet wird, ist der Raum der Seelsorge verlassen.

Unvereinbar mit evangelisch-reformierter Seelsorge sind ebenso alle Formen spirituellen Missbrauchs, suggestiver Einflussnahme, Beschämung, Manipulation und Grenzverletzung. Die Asymmetrie seelsorglicher Beziehungen verpflichtet die begleitende Person in besonderer Weise. Die Verantwortung für die Wahrung professioneller Grenzen liegt nie bei der begleiteten Person. Sie liegt bei der kirchlichen Mitarbeiterin oder dem kirchlichen Mitarbeiter. Die EKS hat in seinen Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität den Schutz der Person und die entsprechende Berufsethik in den Mitgliedkirchen ausdrücklich als verbindliche Aufgabe benannt.

6. Verantwortung der Kirche

Daraus ergeben sich konkrete Aufgaben. Sowohl hauptamtliche wie auch ehrenamtliche Seelsorgende benötigen Grundkenntnisse zu Sexualität, Geschlechtergerechtigkeit, Diskriminierung, Machtasymmetrien und Trauma. Sie brauchen Supervision und Intervision. Sie müssen die Grenzen der eigenen Rolle kennen. Betroffene brauchen zugängliche Beratungs- und Meldestrukturen. Die Kirche muss sagen, was sie schützt, und zeigen, wie sie schützt.

Sie schuldet Menschen in Fragen der Sexualität weder fromme Abwehr noch billige Bestätigung. Sie schuldet ihnen eine Begleitung, die der Würde der Person, der Klarheit des Evangeliums und der Begrenzung kirchlicher Macht verpflichtet ist. Wo die Kirche diesen Auftrag wahrnimmt, spricht sie nicht über Freiheit. Sie übt sie ein.

7. Schluss

Evangelisch-reformierte Seelsorge dient der Person. Sie schützt die Freiheit, in der Menschen vor Gott und vor sich selbst wahrhaftig werden können. Darum widerspricht alles, was sexuelle Orientierung oder Identität religiös abwertet und auf Veränderung hin bearbeitet, ihrem Auftrag.

Die Kirche hat in Fragen der Sexualität weder zu herrschen noch zu schweigen. Sie hat zu hören, zu unterscheiden, zu begleiten und zu schützen. Das ist ihr Beitrag zu einem Leben, das nicht von Angst regiert wird.

Quellen

Grundwerte aus evangelischer Sicht, Schweizerischer evangelischer Kirchenbund, 2007.

Ehe, Elternschaft, Kinder. Was folgt aus der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?, Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, 2022.

Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität, Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, 2025.

Ratsposition zur politischen Forderung eines nationalen Verbots sogenannter «Konversionsmassnahmen», 2026