Zum diesjährigen Menschenrechtstag, am 10. Dezember, laden die Kirchen ein, den Artikel 11 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zu meditieren: die Unschuldsvermutung, ein echter zivilisatorischer Fortschritt, die Individuen vor staatlicher Willkür, vor Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit schützt. In einer Zeit, in der digitale Medien schnelle Urteile fördern und soziale Netzwerke als moderne Pranger fungieren, gewinnt dieser Artikel neue Aktualität. Der Impuls zum Menschenrechtstag 2025 (mit einem biblischen und einem liturgischen Teil) wurde von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS im Auftrag der AGCK Schweiz vorbereitet.
https://agck.ch/wp-content/uploads/2025/09/2025_Fuer-den-Menschenrechtstag.pdf