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Schutz der persönlichen Integrität: Grundlagen und Standards

Alle Menschen sollen innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen darauf vertrauen können, dass ihre persönliche Integrität und ihre Würde geschützt werden. Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität dienen der EKS und ihren Mitgliedkirchen als Basis und Mindeststandards zur Erarbeitung und Weiterentwicklung eigener Schutzkonzepte. Sie sollen nicht die bestehenden Schutzkonzepte in den Mitgliedkirchen ersetzen, sondern dienen als Orientierung für deren Weiterentwicklung und konkrete Umsetzung. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung und im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedkirchen. Auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Strukturen in den Kantonen wird es so möglich, einheitliche Standards für alle evangelisch-reformierten Kirchen in der Schweiz festzulegen und den Schutz der Integrität und der Würde aller Menschen zu stärken.

Auf dem Weg zu einer veränderten kirchlichen Kultur

Ein Schutzkonzept besteht nicht nur aus einem schriftlichen Regelwerk. Ziel eines solchen Konzepts ist in erster Linie die Realisierung einer kirchlichen Kultur, die auf Dialog, Feedback, Transparenz und der Übernahme von Verantwortung basiert. Die EKS und ihre Mitgliedkirchen wollen ein Umfeld schaffen, in dem Sicherheit eine Priorität ist.

Grenzverletzungen sind keine isolierten Einzelfälle, sondern das Ergebnis von institutionellen Strukturen und Dynamiken, die bewusst oder unbewusst Schweigen fördern können. Keine Institution ist vor Verletzungen der persönlichen Integrität durch Verantwortungstragende oder Mitglieder gefeit. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass auch die Kirche ihre Arbeits- und Funktionsweisen hinterfragt, um einen Schutz der persönlichen Integrität zu gewährleisten und Grenzverletzungen zu verhindern.

Ein Kulturwandel ist unumgänglich, um Mechanismen zu eliminieren, die Grenzverletzungen ermöglichen, und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die Machtverhältnisse ausgeglichen sind und den Stimmen der Betroffenen Gehör geschenkt wird. Vor diesem Hintergrund beschliesst die Kirche eine Nulltoleranzpolitik: Keine Verletzung der persönlichen Integrität – ob sexueller, körperlicher, psychischer oder spiritueller Natur – darf bagatellisiert oder ignoriert werden. Diese Haltung spiegelt sich in den gemeinsamen Standards wider, die Präventionsmassnahmen stärken und die Rollen und Zuständigkeiten in Bezug auf die Intervention definieren.