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Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität dienen dazu, der EKS und ihren Mitgliedkirchen eine gemeinsame Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung ihrer Schutzkonzepte zu geben. Die Grundlagen und Standards beziehen sich auf die in den vorherigen Kapiteln erläuterten Definitionen und Anwendungsbereiche und zeigen auf, welche konkreten Massnahmen umgesetzt werden müssen, um die persönliche Integrität aller Menschen innerhalb der EKS und ihren Mitgliedkirchen zu schützen.
Die Grundlagen und Standards umfassen sechs Handlungsbausteine, die in ihrer Summe einerseits einen umfangreichen Schutz der persönlichen Integrität der Personen innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen und andererseits eine professionelle Betreuung im Interventionsfall gewährleisten. Die Mindeststandards sind nicht getrennt voneinander zu verstehen, sondern bilden ein Ganzes. Es gehören dazu einerseits in den Handlungsbausteinen 1 bis 3 und 6 (Personal, Wissens-, Risiko- und Beteiligungsmanagement) die konkreten Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention von Grenzverletzungen. Präventive Massnahmen dienen dazu, eine Kirchenkultur zu entwickeln, die eine Feedback- und Fehlerkultur fördert, d. h. heikle Situationen innerhalb der verschiedenen kirchlichen Bereiche wohlwollend und offen thematisieren, diskutieren und gestalten zu können. Andererseits zählen zu diesen Mindeststandards auch die konkreten Interventionsmassnahmen bei Verdacht oder Beschwerden in den Handlungsbausteinen 4 und 5 (Meldemanagement sowie Interventionsverfahren und Krisenmanagement). Die sechs Handlungsbausteine sollen innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen reflektiert und mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualität der Strukturen und Prozesse zu verbessern.
Die sechs Handlungsbausteine dienen der Orientierung, der Reflexion und der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten und orientieren sich an den sechs Handlungsbausteinen der Fachstelle Limita zur Prävention sexueller Ausbeutung.
Den Führungsverantwortlichen ist bewusst, dass es im Kontext der kirchlichen Arbeit zu sexuellem und spirituellem Missbrauch, aber auch zu anderen Formen von Missbrauch kommen kann. Durch konkrete Standards im Personalmanagement wird ein deutliches Signal gesetzt, das als Schwelle für Taten wirken kann. Es geht darum, sich als Institution zu positionieren, die sich des Missbrauchsrisikos bewusst ist und im gesamten Bereich des Personalmanagements Präventivmassnahmen umsetzt. Innerhalb der Kirche ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeitende, Freiwillige und Ehrenamtliche von einem Kanton zum anderen oder innerhalb desselben Kantons die Kirchgemeinde wechseln. Bei jedem Wechsel oder jeder Anstellung neuer Mitarbeitender, unabhängig von ihren hierarchischen Ebenen, sollen die unten definierten Standards angewendet werden.
Ziel eines professionellen Personalmanagements ist es, frühzeitig Schwellen für den Aufbau von Taten einzubauen und in der weiteren Personalführung die Handlungskompetenzen in alltäglichen Teamgefässen und in den diversen Führungsinstrumenten zu stärken.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Für Mitarbeitende:
Für Freiwillige und Ehrenamtliche:
Bei Beendigung der Beauftragung der Freiwilligen oder der Ehrenamtlichen sollen Verfehlungen im Bereich Schutz der persönlichen Integrität in den Referenzen und falls eine Bescheinigung über das Ehrenamt ausgestellt wird, auch hierin erwähnt werden.
Der Erwerb und die Aufrechterhaltung von Kompetenzen im Bereich Schutz der persönlichen Integrität sind entscheidend, um die Umsetzung der Schutzkonzepte innerhalb der Kirchen zu gewährleisten. Einerseits sorgen Grundlagenschulungen dafür, dass alle Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen sensibilisiert und über die Mindeststandards im Bereich Schutz der persönlichen Integrität informiert sind. Andererseits tragen Weiterbildungen, der Austausch zum Thema und thematische Materialien dazu bei, Erfahrungen zu sichern und auszuwerten. Die Schulungen können intern oder extern durchgeführt werden. Darüber hinaus tragen sie zu einer reflexiven Arbeits- und Gemeinschaftskultur und zur Weiterentwicklung des Themas Schutz der persönlichen Integrität bei.
Ziel eines professionellen Wissensmanagements ist es, Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen Wissen und Handlungskompetenzen bezüglich der Dynamik von Missbrauch zu vermitteln.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Für Mitarbeitende:
Für die Fachverantwortlichen für das Thema Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen:
Für Freiwillige und Ehrenamtliche:
Die Bereitstellung von thematischem Material:
Ehrenamtliche gewählte Mitglieder der kirchlichen Behörden sollen auf freiwilliger Basis verpflichtet werden, den Verhaltenskodex einzuhalten (fehlende rechtliche Grundlagen, ausser bei Fehlverhalten im strafrechtlichen Bereich).
Die Behandlung von Verletzungen der persönlichen Integrität zeigt, dass die Verschiebung von Grenzen oder ein subtiler Abbau von Distanz lange vor dem eigentlichen Missbrauch beginnt. Die Täterinnen und Täter nutzen unklare Situationen, nicht definierte Grenzen, diffuse Rollen und unklare Aufträge strategisch aus, um systematisch eine Beziehung der Einflussnahme zu den Betroffenen aufzubauen und Missbrauch zu verüben, der sich oft wiederholt und dann systemisch wird. In allen Institutionen gibt es Risikosituationen, die Verletzungen der Integrität von Menschen in der Institution begünstigen, und diese Situationen können von potenziellen Täterinnen und Tätern für die Befriedigung von eigenen Bedürfnissen ausgenutzt werden. Im kirchlichen Umfeld sind diejenigen Tätigkeitsbereiche häufig mit einem Risiko behaftet, die ein asymmetrisches Beziehungsverhältnis von Menschen beinhalten. Bei diesen Menschen handelt es sich zum Beispiel um Minderjährige oder um schutzbedürftige Erwachsene, die Hilfe suchen. Die spirituelle Komponente des kirchlichen Umfelds verstärkt das Risiko noch, da auch sie für spirituellen, sexuellen und andere Formen von Missbrauch ausgenutzt werden kann. Daher sollen die Kirchen besonders darauf achten, spezifische Risikosituationen in ihren institutionellen Strukturen und Tätigkeitsbereichen zu identifizieren und zu diskutieren. Dies ermöglicht eine sachliche Thematisierung von Integritätsverletzungen und fördert Feedback zu kritischem Verhalten.
Ziel eines professionellen Risikomanagements ist es, Risikosituationen zu erkennen, um sie klar zu analysieren, zu besprechen und aufmerksam zu gestalten und um Präventionsmassnahmen zu ergreifen.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Die EKS und ihre Mitgliedkirchen schaffen Gefässe, die die Selbstreflexion zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ermöglichen, und fördern so eine Kultur des Feedbacks und der Transparenz. Das kann in Form von Supervision, Praxisaustausch und Intervision geschehen.
Zur Förderung eines sicheren Umfelds ist es unbedingt erforderlich, dass die Betroffenen, Zeuginnen und Zeugen und die Angehörigen wissen, wo sie im Fall eines Verdachts oder einer Vermutung schnell die notwendigen Informationen und Unterstützung erhalten. Es ist ausserdem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Beratungsstelle nicht das gleiche ist wie eine Meldestelle.
Die Beratungsstelle hört einer Person, die mutmasslich betroffen ist, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen sorgfältig zu. Sie wahrt die Vertraulichkeit und Anonymität in Bezug auf die Meldung von Irritationen, Vermutungen, Verdachtsmomenten oder Beschwerden über eine Verletzung der persönlichen Integrität. Sie berät die Person diesbezüglich und gibt ihr erste Informationen. Das heisst, es handelt sich hier um einen informellen und unabhängigen vertraulichen Beratungsprozess, der auch die Möglichkeit von Anonymität bietet.
Die Meldestelle hat zur Aufgabe, Meldungen entgegenzunehmen, sie bei Verdacht auf eine Straftat weiterzuleiten, Sachverhalte zu klären, die Plausibilität zu prüfen und, sofern erforderlich, im Auftrag des oder der Arbeitgebenden Massnahmen zu ergreifen oder ihm solche zu empfehlen. Anders als die Beratungsstelle garantiert die Meldestelle keine Anonymität. Es handelt sich hier also um ein offizielles Meldeverfahren. Die Entscheidung über allenfalls empfohlene Sanktionsmassnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte der jeweiligen Kirche. Die Aufgaben und die Schnittstellen zwischen den Meldestellen und den Führungskräften müssen sorgfältig gestaltet werden, damit rasch, zweckdienlich und professionell gehandelt werden kann.
Die Angst vor unvorhersehbaren negativen Konsequenzen, möglichen Repressalien, Stigmatisierung oder dem Abbruch von Beziehungen stellt ein Hindernis für die Meldung von Verletzungen der persönlichen Integrität durch Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen dar, ebenso wie die bei Betroffenen sehr häufigen Scham- und Schuldgefühle. Diese Konsequenzen sind für Personen, die sich in einer Beziehung mit Abhängigkeitsverhältnis befinden, besonders bedrohlich. Daher muss eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung von niederschwelligen Beratungs- und Meldestellen erleichtert werden. Tatsächlich ist die Niederschwelligkeit dieser Angebote nicht nur für Personen, die mutmasslich betroffen sind, wichtig, sondern auch für jene Kolleginnen und Kollegen, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen, die über eine verdächtige Situation sprechen oder diese melden wollen.
Ziel eines professionellen Meldemanagements ist es, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen Zugang zu einer professionellen und sachkundigen Beratungsstelle und einer professionellen und sachkundigen Meldestelle zu ermöglichen und diesen zu gewährleisten.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Institutionen, die über ein klar geregeltes Interventionsverfahren verfügen, sind eher in der Lage, mit einer problematischen und komplexen Situation umzugehen, und können Missbrauch durch kompetentes Vorgehen stoppen. Im Falle einer Meldung muss jede Institution über eine klare Interventionsstrategie und ein klares Interventionsverfahren, mit vorab dafür benannten Personen oder Strukturen und vorab festgelegten Fachstellen verfügen, die beraten und beim weiteren Verfahren unterstützen. Die nachfolgenden Mindeststandards legen die Grundzüge des Interventionsverfahrens fest, das von den einzelnen Mitgliedkirchen genauer und entsprechend den verschiedenen Arten von Missbrauch definiert werden muss.
Die Kirchen sind nach der Meldung einer Verletzung der persönlichen Integrität für die zu treffenden Entscheidungen und die verschiedenen Kommunikationsschritte verantwortlich. Die Interventionen müssen sorgfältig geplant werden und dürfen auf keinen Fall überstürzt erfolgen. Die leitenden Mitglieder der Kirchen sind gefordert, den Überblick zu behalten, eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachpersonen oder Diensten zu ermöglichen und ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten. Dazu wird empfohlen, einen festgelegten Personenkreis oder Strukturen innerhalb der Mitgliedkirchen einzurichten.
Von Krisenmanagement sprechen wir üblicherweise, wenn es einen Verdacht auf eine Straftat gibt. Bei Irritationen sollte eine Feedback-Kultur gefördert und auf die in den vorherigen Handlungsbausteinen definierten Grundlagen und Standards sowie auf interne und arbeitsrechtliche Normen verwiesen werden.
Ziel eines vorgängig definierten Interventionsverfahrens ist es, zunächst die Betroffenen sowie andere Personen vor weiteren Verletzungen der persönlichen Integrität zu schützen. Das Verfahren muss auch dem Risiko falscher Anschuldigungen Rechnung tragen und die Identität der mutmasslichen Täterschaft schützen.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Die Einführung einer Interventionsstrategie im nicht strafrechtlichen Bereich:
Zusätzliche Massnahmen bei Straftaten oder dem Verdacht von Straftaten in aktuellen oder verjährten Fällen:
Alle objektiven Beobachtungen, Massnahmen und Zeitangaben werden schriftlich und chronologisch dokumentiert.
Die Informationen und die Kommunikation zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ermöglichen es, das Tabu in Bezug auf dieses heikle Thema aufzuheben und darüber hinaus die Beteiligten zu ermutigen, bei den ersten Anzeichen einer Verletzung ihrer eigenen persönlichen Integrität oder der einer Drittperson zu reagieren. Kinder, Jugendliche oder erwachsene Beteiligte werden durch direkte Prävention in ihren Abwehrstrategien befähigt und gestärkt.
Ziel eines professionellen Beteiligungsmanagements ist es, Kinder, Jugendliche oder erwachsene Beteiligte durch direkte Prävention in ihren Abwehrstrategien zu befähigen und zu stärken.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren: