Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität dienen dazu, der EKS und ihren Mitgliedkirchen eine gemeinsame Basis für die Einführung und die Weiterentwicklung ihrer Schutzkonzepte zu geben. Die Grundlagen und Standards beziehen sich auf die in den vorherigen Kapiteln erläuterten Definitionen und Anwendungsbereiche und zeigen auf, welche konkreten Massnahmen umgesetzt werden müssen, um die persönliche Integrität aller Menschen innerhalb der EKS und ihren Mitgliedkirchen zu schützen.
Die Grundlagen und Standards umfassen sechs Handlungsbausteine, die in ihrer Summe einerseits einen umfangreichen Schutz der persönlichen Integrität der Personen innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen und andererseits eine professionelle Betreuung im Interventionsfall gewährleisten. Die Mindeststandards sind nicht getrennt voneinander zu verstehen, sondern bilden ein Ganzes. Es gehören dazu einerseits in den Handlungsbausteinen 1 bis 3 und 6 (Personal, Wissens-, Risiko- und Beteiligungsmanagement) die konkreten Massnahmen im Zusammenhang mit der Prävention von Grenzverletzungen. Präventive Massnahmen dienen dazu, eine Kirchenkultur zu entwickeln, die eine Feedback- und Fehlerkultur fördert, d. h. heikle Situationen innerhalb der verschiedenen kirchlichen Bereiche wohlwollend und offen thematisieren, diskutieren und gestalten zu können. Andererseits zählen zu diesen Mindeststandards auch die konkreten Interventionsmassnahmen bei Verdacht oder Beschwerden in den Handlungsbausteinen 4 und 5 (Meldemanagement sowie Interventionsverfahren und Krisenmanagement). Die sechs Handlungsbausteine sollen innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen reflektiert und mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualität der Strukturen und Prozesse zu verbessern.
Die sechs Handlungsbausteine dienen der Orientierung, der Reflexion und der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten und orientieren sich an den sechs Handlungsbausteinen der Fachstelle Limita zur Prävention sexueller Ausbeutung.
Personalmanagement
Den Führungsverantwortlichen ist bewusst, dass es im Kontext der kirchlichen Arbeit zu sexuellem und spirituellem Missbrauch, aber auch zu anderen Formen von Missbrauch kommen kann. Durch konkrete Standards im Personalmanagement wird ein deutliches Signal gesetzt, das als Schwelle für Taten wirken kann. Es geht darum, sich als Institution zu positionieren, die sich des Missbrauchsrisikos bewusst ist und im gesamten Bereich des Personalmanagements Präventivmassnahmen umsetzt. Innerhalb der Kirche ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeitende, Freiwillige und Ehrenamtliche von einem Kanton zum anderen oder innerhalb desselben Kantons die Kirchgemeinde wechseln. Bei jedem Wechsel oder jeder Anstellung neuer Mitarbeitender, unabhängig von ihren hierarchischen Ebenen, sollen die unten definierten Standards angewendet werden.
Ziel eines professionellen Personalmanagements ist es, frühzeitig Schwellen für den Aufbau von Taten einzubauen und in der weiteren Personalführung die Handlungskompetenzen in alltäglichen Teamgefässen und in den diversen Führungsinstrumenten zu stärken.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Für Mitarbeitende:
- In Absprache mit der oder dem Mitarbeitenden werden unter Beachtung des Schutzes der Personendaten Referenzen im Zusammenhang mit dem Schutz der persönlichen Integrität von früheren Arbeitgebenden angefordert.
- Das Thema Schutz der persönlichen Integrität wird beim Einstellungsgespräch angesprochen.
- Ein Sonderprivatauszug wird von allen Angestellten verlangt, die in einem Risikobereich arbeiten Es empfiehlt sich, einen solchen Auszug spätestens alle vier Jahre wieder neu einzufordern.
- Ein Verhaltenskodex wird als Teil des Arbeitsvertrags oder im Personalreglement aufgeführt. Er ist für die Mitarbeitenden verbindlich.
- Der Schutz der persönlichen Integrität wird auch in den Jahresgesprächen mit den Mitarbeitenden thematisiert und kann im Rahmen von Supervision oder Intervision vertieft werden.
- Bei Fehlverhalten im nicht strafrechtlichen Bereich werden die Mitarbeitenden durch ein engeres Personalmanagement begleitet.
- Bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten im nicht strafrechtlichen Bereich müssen arbeitsrechtliche Massnahmen eingeleitet werden, die bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses reichen können.
- Bei einer Entlassung aufgrund einer Verletzung der persönlichen Integrität soll im Arbeitszeugnis und in den Referenzen auf die Verletzung des Arbeitsrechts, einer internen Richtlinie oder des Verhaltenskodex hingewiesen werden. Der Grundsatz des Wohlwollens verlangt eine schonende, aber unmissverständliche Formulierung.
- Bei Fehlverhalten sollen Massnahmen – wie etwa Abmahnungen – schriftlich verfasst, der betroffenen Person mitgeteilt und im Personaldossier abgelegt werden. Eine Abmahnung soll einerseits den Sachverhalt beschreiben und andererseits auch allfällige Konsequenzen, die vereinbart wurden, wie auch Folgen einer Wiederholung aufzeigen.
Für Freiwillige und Ehrenamtliche:
- Freiwillige und Ehrenamtliche unterstehen ebenfalls dem Verhaltenskodex.
- Unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit wird von Freiwilligen und Ehrenamtlichen, die regelmässig in Risikobereichen arbeiten, ein Sonderprivatauszug verlangt.
- Bei Fehlverhalten im nicht strafrechtlichen Bereich werden Freiwillige und Ehrenamtliche durch kritisches Feedback darauf aufmerksam gemacht und enger begleitet.
- Bei schwerwiegender oder wiederholter Missachtung von beschriebenen Qualitätsstandards im nicht strafrechtlichen Bereich müssen Massnahmen ergriffen werden, die zur Beendigung der Beauftragung der Freiwilligen oder der Ehrenamtlichen führen.
Bei Beendigung der Beauftragung der Freiwilligen oder der Ehrenamtlichen sollen Verfehlungen im Bereich Schutz der persönlichen Integrität in den Referenzen und falls eine Bescheinigung über das Ehrenamt ausgestellt wird, auch hierin erwähnt werden.
Wissensmanagement
Der Erwerb und die Aufrechterhaltung von Kompetenzen im Bereich Schutz der persönlichen Integrität sind entscheidend, um die Umsetzung der Schutzkonzepte innerhalb der Kirchen zu gewährleisten. Einerseits sorgen Grundlagenschulungen dafür, dass alle Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen sensibilisiert und über die Mindeststandards im Bereich Schutz der persönlichen Integrität informiert sind. Andererseits tragen Weiterbildungen, der Austausch zum Thema und thematische Materialien dazu bei, Erfahrungen zu sichern und auszuwerten. Die Schulungen können intern oder extern durchgeführt werden. Darüber hinaus tragen sie zu einer reflexiven Arbeits- und Gemeinschaftskultur und zur Weiterentwicklung des Themas Schutz der persönlichen Integrität bei.
Ziel eines professionellen Wissensmanagements ist es, Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen Wissen und Handlungskompetenzen bezüglich der Dynamik von Missbrauch zu vermitteln.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Für Mitarbeitende:
- Neu eingestellte Mitarbeitende werden durch eine obligatorische Grundschulung zum Thema Schutz der persönlichen Integrität eingeführt.
- Das bestehende Personal wird je nach Auftrag zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ebenfalls geschult.
- Führungskräfte und Personen in leitenden Positionen werden je nach Verantwortungsbereichen zum Thema Schutz der persönlichen Integrität auch geschult.
Für die Fachverantwortlichen für das Thema Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen:
- Die Fachverantwortlichen nehmen regelmässig an Weiterbildungen zum Thema Schutz der persönlichen Integrität teil.
- Eine Person aus jeder Mitgliedkirche nimmt an den Vernetzungstreffen «Schutz der persönlichen Integrität» der EKS teil.
Für Freiwillige und Ehrenamtliche:
- Freiwillige, die in einem Risikobereich arbeiten, werden je nach Auftrag informiert, sensibilisiert oder auch geschult.
- Die Ehrenamtlichen, die in einem Risikobereich arbeiten, werden je nach Auftrag informiert, sensibilisiert oder auch geschult.
- Die Ehrenamtlichen, die eine Führungsposition oder eine leitende Funktion innehaben, werden je nach Verantwortungsbereichen zum Thema Schutz der persönlichen Integrität informiert, sensibilisiert oder auch geschult.
Die Bereitstellung von thematischem Material:
- Die Kirchen stellen ihren Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen Informations- und Vertiefungsmaterial zum Thema Schutz der persönlichen Integrität zur Verfügung und stellen sicher, dass diese Informationen auf dem neuesten Stand und bekannt sind.
- Die EKS stellt ihren Mitgliedkirchen Informations- und Vertiefungsmaterial zum Thema Schutz der persönlichen Integrität zur Verfügung und stellt sicher, dass diese Informationen auf dem neuesten Stand und bekannt sind.
Ehrenamtliche gewählte Mitglieder der kirchlichen Behörden sollen auf freiwilliger Basis verpflichtet werden, den Verhaltenskodex einzuhalten (fehlende rechtliche Grundlagen, ausser bei Fehlverhalten im strafrechtlichen Bereich).
Risikomanagement
Die Behandlung von Verletzungen der persönlichen Integrität zeigt, dass die Verschiebung von Grenzen oder ein subtiler Abbau von Distanz lange vor dem eigentlichen Missbrauch beginnt. Die Täterinnen und Täter nutzen unklare Situationen, nicht definierte Grenzen, diffuse Rollen und unklare Aufträge strategisch aus, um systematisch eine Beziehung der Einflussnahme zu den Betroffenen aufzubauen und Missbrauch zu verüben, der sich oft wiederholt und dann systemisch wird. In allen Institutionen gibt es Risikosituationen, die Verletzungen der Integrität von Menschen in der Institution begünstigen, und diese Situationen können von potenziellen Täterinnen und Tätern für die Befriedigung von eigenen Bedürfnissen ausgenutzt werden. Im kirchlichen Umfeld sind diejenigen Tätigkeitsbereiche häufig mit einem Risiko behaftet, die ein asymmetrisches Beziehungsverhältnis von Menschen beinhalten. Bei diesen Menschen handelt es sich zum Beispiel um Minderjährige oder um schutzbedürftige Erwachsene, die Hilfe suchen. Die spirituelle Komponente des kirchlichen Umfelds verstärkt das Risiko noch, da auch sie für spirituellen, sexuellen und andere Formen von Missbrauch ausgenutzt werden kann. Daher sollen die Kirchen besonders darauf achten, spezifische Risikosituationen in ihren institutionellen Strukturen und Tätigkeitsbereichen zu identifizieren und zu diskutieren. Dies ermöglicht eine sachliche Thematisierung von Integritätsverletzungen und fördert Feedback zu kritischem Verhalten.
Ziel eines professionellen Risikomanagements ist es, Risikosituationen zu erkennen, um sie klar zu analysieren, zu besprechen und aufmerksam zu gestalten und um Präventionsmassnahmen zu ergreifen.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen verfügen über einen Verhaltenskodex. Dieser umfasst Grundhaltungen sowie Risikosituationen mit konkreten Qualitätsstandards auf Verhaltensebene.
- Der Verhaltenskodex wird unter Einbezug von verschiedenen Berufsgruppen erarbeitet und orientiert sich an konkreten Alltagssituationen, die den kirchlichen Bereichen eigen sind. Er sollte regelmässig überprüft und angepasst werden.
- Alle Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen unterstehen dem Verhaltenskodex. Die Mitarbeitenden, die Freiwilligen und die Ehrenamtlichen brauchen einen klaren Rahmen bezüglich des Umgangs mit Nähe und Distanz.
Die EKS und ihre Mitgliedkirchen schaffen Gefässe, die die Selbstreflexion zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ermöglichen, und fördern so eine Kultur des Feedbacks und der Transparenz. Das kann in Form von Supervision, Praxisaustausch und Intervision geschehen.
Meldemanagement
Zur Förderung eines sicheren Umfelds ist es unbedingt erforderlich, dass die Betroffenen, Zeuginnen und Zeugen und die Angehörigen wissen, wo sie im Fall eines Verdachts oder einer Vermutung schnell die notwendigen Informationen und Unterstützung erhalten. Es ist ausserdem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Beratungsstelle nicht das gleiche ist wie eine Meldestelle.
Die Beratungsstelle hört einer Person, die mutmasslich betroffen ist, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen sorgfältig zu. Sie wahrt die Vertraulichkeit und Anonymität in Bezug auf die Meldung von Irritationen, Vermutungen, Verdachtsmomenten oder Beschwerden über eine Verletzung der persönlichen Integrität. Sie berät die Person diesbezüglich und gibt ihr erste Informationen. Das heisst, es handelt sich hier um einen informellen und unabhängigen vertraulichen Beratungsprozess, der auch die Möglichkeit von Anonymität bietet.
Die Meldestelle hat zur Aufgabe, Meldungen entgegenzunehmen, sie bei Verdacht auf eine Straftat weiterzuleiten, Sachverhalte zu klären, die Plausibilität zu prüfen und, sofern erforderlich, im Auftrag des oder der Arbeitgebenden Massnahmen zu ergreifen oder ihm solche zu empfehlen. Anders als die Beratungsstelle garantiert die Meldestelle keine Anonymität. Es handelt sich hier also um ein offizielles Meldeverfahren. Die Entscheidung über allenfalls empfohlene Sanktionsmassnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte der jeweiligen Kirche. Die Aufgaben und die Schnittstellen zwischen den Meldestellen und den Führungskräften müssen sorgfältig gestaltet werden, damit rasch, zweckdienlich und professionell gehandelt werden kann.
Die Angst vor unvorhersehbaren negativen Konsequenzen, möglichen Repressalien, Stigmatisierung oder dem Abbruch von Beziehungen stellt ein Hindernis für die Meldung von Verletzungen der persönlichen Integrität durch Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen dar, ebenso wie die bei Betroffenen sehr häufigen Scham- und Schuldgefühle. Diese Konsequenzen sind für Personen, die sich in einer Beziehung mit Abhängigkeitsverhältnis befinden, besonders bedrohlich. Daher muss eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung von niederschwelligen Beratungs- und Meldestellen erleichtert werden. Tatsächlich ist die Niederschwelligkeit dieser Angebote nicht nur für Personen, die mutmasslich betroffen sind, wichtig, sondern auch für jene Kolleginnen und Kollegen, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen, die über eine verdächtige Situation sprechen oder diese melden wollen.
Ziel eines professionellen Meldemanagements ist es, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen Zugang zu einer professionellen und sachkundigen Beratungsstelle und einer professionellen und sachkundigen Meldestelle zu ermöglichen und diesen zu gewährleisten.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen benennen auf ihren Ebenen eine oder mehrere Beratungsstellen, deren Aufgabe es ist, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen zuzuhören, sie zu beraten und ihnen erste Informationen zu geben. Die Gespräche dort sind vertraulich und können auch anonym erfolgen.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen benennen auf ihren Ebenen eine oder mehrere Stellen, die Meldungen über eine Verletzung der persönlichen Integrität entgegennehmen.
- Die Prozesse und Zuständigkeiten von Beratungsstellen, Meldestellen und Führungskräften sind klar definiert.
- Die Personen, die für die Meldestellen zuständig sind, müssen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Ihre Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten sind in einem Pflichtenheft festgehalten. Ihre Befugnisse sind klar definiert.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, Freiwilligen, Ehrenamtlichen und Beteiligten über die Beratungs- und Meldestellen informiert sind und niederschwellig Zugang dazu haben. Sie informieren über die Stellen und Prozesse proaktiv.
- Die Mitgliedkirchen erstellen einmal im Jahr einen Bericht über die Anzahl der erfolgten Meldungen und die ergriffenen Massnahmen und leiten ihn an die EKS weiter.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen lernen aus den Meldungen, um ihre Schutzkonzepte zu verbessern.
Interventionsverfahren und Krisenmanagement
Institutionen, die über ein klar geregeltes Interventionsverfahren verfügen, sind eher in der Lage, mit einer problematischen und komplexen Situation umzugehen, und können Missbrauch durch kompetentes Vorgehen stoppen. Im Falle einer Meldung muss jede Institution über eine klare Interventionsstrategie und ein klares Interventionsverfahren, mit vorab dafür benannten Personen oder Strukturen und vorab festgelegten Fachstellen verfügen, die beraten und beim weiteren Verfahren unterstützen. Die nachfolgenden Mindeststandards legen die Grundzüge des Interventionsverfahrens fest, das von den einzelnen Mitgliedkirchen genauer und entsprechend den verschiedenen Arten von Missbrauch definiert werden muss.
Die Kirchen sind nach der Meldung einer Verletzung der persönlichen Integrität für die zu treffenden Entscheidungen und die verschiedenen Kommunikationsschritte verantwortlich. Die Interventionen müssen sorgfältig geplant werden und dürfen auf keinen Fall überstürzt erfolgen. Die leitenden Mitglieder der Kirchen sind gefordert, den Überblick zu behalten, eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachpersonen oder Diensten zu ermöglichen und ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten. Dazu wird empfohlen, einen festgelegten Personenkreis oder Strukturen innerhalb der Mitgliedkirchen einzurichten.
Von Krisenmanagement sprechen wir üblicherweise, wenn es einen Verdacht auf eine Straftat gibt. Bei Irritationen sollte eine Feedback-Kultur gefördert und auf die in den vorherigen Handlungsbausteinen definierten Grundlagen und Standards sowie auf interne und arbeitsrechtliche Normen verwiesen werden.
Ziel eines vorgängig definierten Interventionsverfahrens ist es, zunächst die Betroffenen sowie andere Personen vor weiteren Verletzungen der persönlichen Integrität zu schützen. Das Verfahren muss auch dem Risiko falscher Anschuldigungen Rechnung tragen und die Identität der mutmasslichen Täterschaft schützen.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Die Einführung einer Interventionsstrategie im nicht strafrechtlichen Bereich:
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen verfügen über eine Interventionsstrategie, die bei einer Meldung zum Tragen kommt, und ernennen einen Personenkreis oder Strukturen, die das weitere Vorgehen in Absprache mit den Fachstellen koordinieren und definieren. Die vorab benannten Personen oder Strukturen sind für die Entscheidungen und die interne und externe Kommunikation der Meldung verantwortlich.
- Die Interventionsstrategie legt die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe und die Interventionsverfahren einschliesslich der Abklärung der Sachverhalte, der Massnahmen und möglichen Sanktionen, der Kommunikationsgrundsätze sowie der daraus zu ziehenden Lehren fest.
- Die Interventionsstrategie verweist auf die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die zuständigen externen Fachstellen, an die sich die Betroffenen oder ihre Angehörigen auch direkt wenden können.
- Die Interventionsstrategie soll auch eine Begleitung von nicht involvierten Drittpersonen wie Kolleginnen und Kollegen, Freiwilligen und der Gemeinde vorsehen.
- Die Interventionsstrategie soll auch eine Ansprechperson für die beschuldigten Personen zur Verfügung stellen.
- Alle Beobachtungen, Massnahmen und Zeitangaben werden schriftlich und chronologisch dokumentiert.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen lernen aus den behandelten Interventionen und lassen diese Erkenntnisse in das Risikomanagement einfliessen.
Zusätzliche Massnahmen bei Straftaten oder dem Verdacht von Straftaten in aktuellen oder verjährten Fällen:
- Bei Verdacht auf eine Straftat sieht die Interventionsstrategie vor, dass sich an die Opferhilfestellen und die Strafverfolgungsbehörden gewandt wird. Von der Meldestelle oder den vorab benannten Personen oder Strukturen dürfen keine Befragungen der betroffenen oder beschuldigten Person durchgeführt werden, um den Sachverhalt zu überprüfen.
- Bei Verdacht auf eine Straftat wird der Kontakt zwischen der betroffenen und der beschuldigten Person während des gesamten Verfahrens nach Möglichkeit sistiert.
- Wird basierend auf einer Meldung ein Strafverfahren eingeleitet, gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Die EKS und ihre Mitgliedkirchen gewährleisten die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der beschuldigten Person.
- Werden die Vorwürfe durch eine Verurteilung bestätigt, greifen arbeitsrechtliche Massnahmen gemäss Personalreglement, wie ein Verweis oder eine ordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung.
Alle objektiven Beobachtungen, Massnahmen und Zeitangaben werden schriftlich und chronologisch dokumentiert.
Beteiligungsmanagement
Die Informationen und die Kommunikation zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ermöglichen es, das Tabu in Bezug auf dieses heikle Thema aufzuheben und darüber hinaus die Beteiligten zu ermutigen, bei den ersten Anzeichen einer Verletzung ihrer eigenen persönlichen Integrität oder der einer Drittperson zu reagieren. Kinder, Jugendliche oder erwachsene Beteiligte werden durch direkte Prävention in ihren Abwehrstrategien befähigt und gestärkt.
Ziel eines professionellen Beteiligungsmanagements ist es, Kinder, Jugendliche oder erwachsene Beteiligte durch direkte Prävention in ihren Abwehrstrategien zu befähigen und zu stärken.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen sind dafür verantwortlich, in angemessener Weise über ihre Schutzkonzepte und die konkreten Massnahmen, die im Falle einer Verletzung der persönlichen Integrität ergriffen werden können, zu informieren.
- Eine partizipative Prävention wird praktiziert, insbesondere bei der Erarbeitung von Gruppenregeln mit Jugendlichen und Kindern.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen informieren darüber, welche Beratungs- oder Meldestellen zur Verfügung stehen: interne Stellen, aber auch externe Stellen und Selbsthilfegruppen für Betroffene.
- Die Informationen werden auf den Websites und in den Räumlichkeiten der Kirchen sichtbar gemacht, sie sind leicht verständlich und werden aktuell gehalten.
- Die EKS und ihre Mitgliedkirchen planen Ressourcen für die Sensibilisierung zum Thema Schutz der persönlichen Integrität ein.