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Grundlagen und Standards: Anwendungsbereiche innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen

Die Mitgliedkirchen und die EKS setzen sich mit einem Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität und/oder durch ihre Personalrichtlinien für den Schutz der sexuellen, körperlichen, psychischen und spirituellen Integrität aller Menschen ein, die für sie arbeiten, innerhalb der verschiedenen kirchlichen Strukturen mitwirken oder einen Dienst beanspruchen. Das heisst:

  • die Mitglieder der Kirchen
  • die Menschen, die die Dienste oder die Angebote der Kirche in Anspruch nehmen
  • die angestellten Mitarbeitenden der Kirche
  • die Mitglieder der kirchlichen Behörden und die Ehrenamtlichen
  • die Freiwilligen

Die EKS und ihre Mitgliedkirchen beschränken ihre Schutzkonzepte nicht nur auf Minderjährige, sondern schliessen alle Mitglieder, alle Mitarbeitenden, alle Freiwilligen, alle Ehrenamtlichen und alle Menschen, die innerhalb der verschiedenen kirchlichen Strukturen mitwirken oder welche die Dienste der Kirche in Anspruch nehmen, ein. Sie sind jedoch besonders auf den Schutz von Menschen in Abhängigkeitsbeziehungen bedacht. Als Menschen in Abhängigkeitsbeziehungen gelten:

  • Minderjährige und Jugendliche
  • Menschen in Abhängigkeitssituationen, das heisst alle Personen, die sich in einer asymmetrischen Beziehung in Bezug auf Macht, Wissen, ökonomisches Niveau und/oder Hierarchie befinden

Die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Bildung sowie Seelsorge und Sozialdiakonie gelten als Risikobereiche und sind besonders betroffen.

Sexualisierte Übergriffe unter gleichaltrigen Minderjährigen und Jugendlichen unterscheiden sich aufgrund ihrer Dynamik grundlegend von Fällen sexuellen Missbrauchs durch Erwachsene: Tatsächlich sind derartige Übergriffe seltener strategisch aufgebaut; sie unterliegen anderen Eskalationsdynamiken und geschehen meistens ausserhalb grosser Machtgefälle.

Die in Kapitel 3 erarbeiteten Grundlagen und Standards sind nicht auf sexualisierte Übergriffe von Minderjährigen und Jugendlichen anzuwenden. Den Kirchen wird dennoch dringend empfohlen, klare Leitlinien für den respektvollen und achtsamen Umgang unter Minderjährigen und Jugendlichen sowie den Umgang mit sexualisierten Übergriffen durch Verantwortliche zu formulieren.

Betroffene einer Verletzung der persönlichen Integrität

Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen zielen in erster Linie auf den Schutz von Personen ab, die von einer Verletzung ihrer sexuellen, physischen, psychischen oder spirituellen Integrität betroffen sind.

Zeuginnen und Zeugen einer Verletzung der persönlichen Integrität

Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen berücksichtigen auch alle Personen, die Zeuginnen oder Zeugen einer Verletzung der sexuellen, körperlichen, psychischen oder spirituellen Integrität einer Drittperson sind. Eine Zeugin oder ein Zeuge kann direkt oder indirekt Zeugin oder Zeuge des Missbrauchs sein – indirekt, wenn sie oder er über den Sachverhalt informiert wurde.

Beschuldigte Personen in einer Situation der Verletzung der persönlichen Integrität

Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen beziehen sich auch auf die beschuldigten Personen. Das Formulieren falscher Anschuldigungen wird ausdrücklich missbilligt, denn falsche Anschuldigungen verletzen die Würde der zu Unrecht beschuldigten Person schwer und kompromittieren die Bemühungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch.