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Grundlagen und Standards: Glossar

Das Glossar dient in erster Linie dem besseren Verständnis der Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität und soll als Hilfe zur fachlichen Interpretation verstanden werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Glossar
A

Abhängigkeitsverhältnis: Asymmetrische Beziehung, in der eine Person vulnerabel gegenüber einer anderen Person ist, die Macht oder Autorität besitzt (z. B. eine hierarchische, erzieherische, spirituelle, berufliche, finanzielle, emotionale, soziale Beziehung).

Abklärung der Sachverhalte: Nachträglicher strukturierter Prozess für die objektive, unvoreingenommene Ermittlung eines Lebensvorgangs oder einer Handlung aufgrund von Tatsachen, Indizien und Beweisen.

Abwehrstrategien: Fähigkeiten, die Einzelpersonen und insbesondere die Vulnerabelsten entwickelte haben, um unangemessenes Verhalten zu erkennen, zu vermeiden oder anzuzeigen.

Anwendungsbereich: Definierter Bereich, in dem die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität gelten.

Asymmetrische Beziehung: Unausgeglichenes Verhältnis zwischen zwei Personen (Status, Rolle, Alter, Autorität, Erfahrung, Wissen, Vermögensverhältnisse), das eine Abhängigkeit oder eine Vulnerabilität verursachen kann.

Aus Erfahrungen lernen: Berücksichtigung früherer Erfahrungen zur Verbesserung der Praktiken und Schutzkonzepte.

Austausch über Praktiken (Best-Practice-Austausch): Förmliche Treffen von Personen, die in ähnlichen Funktionen tätig sind, um anhand von konkreten Erfahrungen voneinander zu lernen.

B

Beteiligungsmanagement: Gesamtheit der Standards, die auf der aktiven Einbindung der Beteiligten (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) in die Prävention von Verletzungen der persönlichen Integrität durch Information, Sensibilisierung und die gemeinsame Formulierung der Regeln beruhen.

Betroffenenorganisationen (Selbsthilfegruppen für Betroffene): Spezialisierte Organisationen, die Begleitung, Unterstützung oder Beratung für Personen anbieten, von einer Verletzung ihrer persönlichen Integrität betroffen sind. Im Kontext religiöser Organisationen gibt es in der Schweiz drei solche Organisationen: IG-M!kU in der Deutschschweiz, SAPEC in der Romandie und GAVA im Tessin.

Bescheinigung über das Ehrenamt: Dokument, das das freiwillige Engagement attestiert.

Beschuldigte Person: Einzelpersonen, die verdächtigt oder beschuldigt werden, die persönliche Integrität einer anderen Person verletzt zu haben.

Beratungsstelle: Stelle, die die mutmasslichen Betroffenen, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen vertraulich und informell, und wenn gewünscht anonym, zuhört, sie berät und ihnen erste Informationen gibt.

C

Cybermobbing: Cybermobbing ist eine Form von Mobbing, die über digitale Tools stattfindet (E-Mails, Instant Messaging, berufliche soziale Netzwerke usw.). Sie kann in Form von wiederholten Nachrichten, Beleidigungen, Erniedrigungen, Gerüchten oder Einschüchterungen erfolgen, die die Würde oder die psychische Gesundheit der Betroffenen Person beeinträchtigen.

D

Diskriminierung: Ungleichbehandlung einer Person ohne triftige Gründe und auf der Grundlage Identitätsmerkmale (Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung, Weltanschauung usw.).

Direkte Prävention: Partizipative Prävention, die bei den betroffenen Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) durchgeführt werden, um ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben und Kenntnisse zu vermitteln, die sie benötigen, um sich selbst schützen und unangemessene Verhaltensweisen erkennen zu können (Abwehrstrategien).

Drohung: Vorsätzliche Ankündigung eines zukünftigen Übels, das in Aussicht gestellt und von der drohenden Person als beeinflussbar dargestellt wird, um Druck auf eine andere Person auszuüben.

E

Ehrenamtliche: Personen, die für eine festgelegte Amtszeit für spezifisch definierten Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen gewählt werden, ohne einen Einzelarbeitsvertrag zu haben oder in einem Unterordnungsverhältnis zu stehen.

Einflussnahme (Beeinflussung): Psychische und/oder spirituelle Kontrolle, die über eine Person ausgeübt wird, um ihre Freiheit, ihr Urteilsvermögen oder ihre Selbstbestimmung einzuschränken. Im kirchlichen Kontext oftmals unter dem Deckmantel göttlicher oder religiöser Autorität.

F

Fachverantwortliche für das Thema Schutz der persönlichen Integrität: Die Verantwortliche Person, die in jeder Mitgliedkirche für das Thema Schutz der persönlichen Integrität zuständig ist.

Falsche Anschuldigungen: Beschuldigung eines Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei einer Behörde eines Verbrechens oder Vergehens in der Absicht, eine Strafverfolgung herbeizuführen. 

Feedback-Kultur: Klima, in dem Feedback, konstruktive Kritik, berufliche Selbstreflexion und ein transparenter Dialog über interne Praktiken gefördert werden.

Freiwillige: Personen, die sich freiwillig, unentgeltlich und ohne rechtlich verbindlichen Arbeitsvertrag nach eigener Verfügbarkeit und entsprechend ihren Kompetenzen engagieren.

Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden (Garantenplicht): Verpflichtung der Arbeitgeber die Persönlichkeit, Gesundheit, die sexuelle Integrität und die Personendaten der Mitarbeitenden zu schützen und die notwendigen betrieblichen Massnahmen zu diesem Schutz in verhältnismässiger Weise umzusetzen.

G

Gaslighting: Eine Form der psychischen Manipulation, die darauf abzielt, eine Person an ihrer Wahrnehmung der Realität, ihrem Gedächtnis oder ihrem Urteilsvermögen zweifeln zu lassen, oftmals um sie zu kontrollieren oder zu diskreditieren.

Geheimhaltungspflicht: Gesetzliche oder vertragliche Pflicht, Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, nicht gegenüber Dritten offenzulegen.

Gewalt (Gewaltakt): Eine körperliche, psychische, verbale oder symbolische Handlung oder Verhaltensweise, die die persönliche Integrität einer anderen Person durch Zwang, Drohung oder Übergriffe verletzt.

Grenzverletzungen: Verhalten, bei dem eine Person bewusst oder unbewusst die sexuellen, körperlichen, psychischen oder spirituellen Grenzen einer anderen Person überschreitet – und damit deren persönliche Integrität verletzt.

Grooming: Prozess der psychischen Manipulation, bei dem eine Person – häufig eine erwachsene Person – schrittweise das Vertrauen einer minderjährigen oder vulnerablen Person gewinnt, um sie – in der Regel für sexuelle Zwecke – auszubeuten. Grooming kann persönlich oder im Internet stattfinden und umfasst oftmals Schmeicheleien, Geschenke oder den Aufbau einer emotionalen Bindung.

I

Intervention: Beschreibt die Gesamtheit der Massnahmen, die ergriffen werden, um auf eine Situation zu reagieren, in der die persönliche Integrität einer Person verletzt wurde. In den Grundlagen und Standards geht es hierbei um das Meldemanagement und das Krisenmanagement.

Interventionsstrategie: Gesamtheit der organisatorischen Vorkehrungen (Rollen, Zuständigkeiten, Schritte), die im Voraus geplant werden, um mit einer Meldung über eine Verletzung der persönlichen Integrität umzugehen, unabhängig davon, ob sie strafrechtlich relevant ist oder nicht.

Interventionsverfahren: Geplantes und strukturiertes Verfahren, um mit einer mutmasslichen Verletzung der persönlichen Integrität umzugehen, die Fakten zu klären und die notwendigen Massnahmen professionell umzusetzen.

K

Krisenmanagement: Gesamtheit der Standards und koordinierten Massnahmen für den Fall eines Verdachts auf eine strafbare Handlung, die darauf abzielen, alle betroffenen Personen zu schützen.

M

Meldemanagement: Gesamtheit der Standards, die darauf abzielen, den Zugang zu professionellen und sachkundigen Beratungs- oder Meldestellen für mutmasslich Betroffene, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörige zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Meldestelle: Offizielle Struktur, deren Aufgabe es ist, Meldungen entgegenzunehmen, ihre Plausibilität zu analysieren und angemessene Massnahmen zu empfehlen oder zu ergreifen; garantiert keine Anonymität.

Mindeststandards: Für alle geltende grundlegende Massnahmen, die eingehalten werden müssen, um eine einheitliche und wirksame Einhaltung des Schutzkonzeptes zu gewährleisten.

Mobbing (psychische Belästigung): Feindseliges Verhalten, das darauf abzielt, eine Person am Arbeitsplatz oder bei kirchlichen Aktivitäten zu destabilisieren oder auszuschliessen.

N

Nähe und Distanz: Beziehungsgleichgewicht, das im beruflichen Kontext aufrechterhalten werden muss, insbesondere wenn vulnerable Menschen involviert sind. Es müssen insbesondere eine menschliche, respektvolle und unterstützende Beziehung aufgebaut (Nähe) und gleichzeitig die Grenzen gewahrt werden, die für die Sicherheit, die Wahrung der eigenen beruflichen Rolle und die Verhinderung von Missbrauch notwendig sind (Distanz).

O

Ordentliche Gerichtsbarkeit: Gerichtliche – strafrechtliche oder zivilrechtliche – Rechtspflege, die vom Staat organisiert wird.

Offizialdelikt: Eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wird – unabhängig vom Willen der geschädigten Person. Es geht insbesondere um schwere Taten wie sexuellen Missbrauch von Minderjährigen oder schwere Gewalttaten.

P

Plausibilitätsgrundsatz: Grundsatz, bei dem beurteilt wird, ob berichtete Tatsachen auf der Grundlage der verfügbaren Informationen glaubwürdig und stimmig erscheinen, ohne einen vollständigen oder endgültigen Beweis zu verlangen, wie es in einem Gerichtsverfahren der Fall wäre.

Personalmanagement: Gesamtheit der Standards, die die Einstellung, Beobachtung und Betreuung der Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen zur Verhinderung von Verletzungen der persönlichen Integrität regeln.

Persönliche Integrität: Achtung der Würde eines Menschen, einschliesslich des Schutzes vor jeglicher Form von sexuellem, körperlichem, psychischem oder spirituellem Missbrauch.

Perspektive der Betroffenen Person im Fall von Belästigung: Grundsatz, dass bei der Prüfung, ob das Verhalten anstössig ist, die Perspektive des oder der Betroffenen massgebend ist.

Prävention oder Präventionsmassnahmen: Bezeichnet vorbeugende Massnahmen, die darauf abzielen, ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung – etwa unangemessenes Verhalten – zu verhindern. Prävention trägt dazu bei, das Auftreten neuer Fälle von problematischem oder schädigendem Verhalten zu vermindern. Den Grundlagen und Standards zufolge bezieht sich Prävention insbesondere auf das Personalmanagement, das Wissensmanagement, das Risikomanagement und das Beteiligungsmanagement.

Privatauszug: Offizielles Dokument, das jede Person für sich selbst für jeden beliebigen Zweck (Arbeit, Wohnung, Einbürgerung usw.) anfordern kann. Es enthält bis zum Ablauf bestimmter Fristen alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen sowie dazugehörige nachträgliche Entscheide, die im Erwachsenenalter begangen wurden.

R

Referenzen: Informationen, die in Absprache mit der in Zukunft angestellten Person von früheren Arbeitgebenden eingeholt werden – im Zusammenhang mit dem Schutz der persönlichen Integrität.

Restaurative Gerechtigkeit: Ein justizielles Verfahren, bei dem die betroffene Person im Mittelpunkt steht. Ziel ist es, durch einen Dialog zwischen der betroffenen Organisation, der betroffenen Person und einer unabhängigen dritten Partei zu erreichen, dass das Geschehene anerkannt, das Unrecht wiedergutgemacht und eine Entschädigung durch individuell angepasste Maßnahmen ermöglicht wird.

Risikobereiche: Kirchliche Kontexte, in denen hierarchische Beziehungen oder Abhängigkeiten aufgrund eines Erziehungs- oder Begleitungsauftrags das Risiko von Abhängigkeit und Missbrauch erhöhen. Insbesondere werden die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Bildung sowie Seelsorge und Diakonie als Risikobereiche angesehen.

Risikomanagement: Gesamtheit der Standards, die darauf abzielen, Risikosituationen zu erkennen, zu analysieren und zu verstehen, um Verletzungen der persönlichen Integrität von Personen zu verhindern.

Risikosituation: Kontext einer Organisationsstruktur, Institution oder zwischenmenschlichen Beziehung, der Verletzungen der persönlichen Integrität begünstigen könnte.

S

Schutzbedürftige (vulnerable) Menschen: Personen, die aufgrund ihres Alters (Minderjährige, junge Erwachsene) oder eines Abhängigkeitsverhältnisses (z. B. eine hierarchische, erzieherische, spirituelle, berufliche, finanzielle, emotionale, soziale Beziehung) mehr Schutz benötigen.

Schutzkonzept: Die Gesamtheit der Regeln, Praktiken und Strukturen, die auf Präventionsmassnahmen und Interventionsmassnahmen bei Verletzungen der persönlichen Integrität von Personen im institutionellen Rahmen abzielen.

Sexualisierte Übergriffe unter gleichaltrigen Minderjährigen und Jugendlichen: Sexualisierte Übergriffe unter gleichaltrigen Minderjährigen und Jugendlichen unterscheiden sich aufgrund ihrer Dynamik grundlegend von Fällen sexuellen Missbrauchs durch Erwachsene. Tatsächlich sind derartige Übergriffe seltener strategisch aufgebaut; sie unterliegen anderen Eskalationsdynamiken und geschehen meistens ausserhalb grosser Machtgefälle.

Selbstbestimmung: Fähigkeit einer Person, frei nach dem eigenen Gewissen und ohne Druck von aussen Entscheidungen zu treffen, auch in Bezug auf ihre Sexualität oder ihr spirituelles Leben.

Sexuelle Ausbeutung: Ausnutzung der eigenen Machtposition oder der Vulnerabilität einer anderen Person, um mit oder ohne Gegenleistung sexuelle Handlungen zu erwirken.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Belästigendes Verhalten sexueller Natur oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde einer Person am Arbeitsplatz verletzt. Dies können Worte, Gesten, Versprechungen, Drohungen oder Druckausübung sein, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen.

Sexualisierte Gewalt: Sexualisierte Gewalt ist jede Form von Gewalt, bei der die Sexualität als Mittel zur Dominanz, Erniedrigung oder Kontrolle eingesetzt wird. Der Begriff ist weiter gefasst als der Begriff der sexuellen Gewalt und beleuchtet die strukturellen, gesellschaftlichen oder geschlechtsspezifische Dimensionen von Gewalt.

Sexuelle Gewalt: Sexuelle Gewalt umfasst Handlungen sexueller Natur, die ohne Zustimmung der Person vorgenommen werden. Es handelt sich um eine rechtliche Kategorie, die im schweizerischen Strafgesetzbuch definiert ist.

Sexueller Missbrauch: Jede Form des tatsächlichen oder angedrohten verbalen oder körperlichen Übergriffs sexueller Art, sei es durch Gewalt, unter Einfluss oder unter ungleichen oder erzwungenen Bedingungen. Dies kann auch als sexualisierte oder sexuelle Gewalt bezeichnet werden.

Sexueller Missbrauch in Abhängigkeitsbeziehungen: Ausnutzung eines Vertrauens- oder Machtverhältnisses (zum Beispiel Jugendarbeit, Seelsorge, Diakonie, Katechetik usw.), um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen. Man spricht dann von sexueller Ausbeutung.

Sonderprivatauszug: Dokument, das für die Ausübung einer Tätigkeit erforderlich ist, bei der regelmässig Kontakt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen besteht. Es enthält Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits, Kontakt- oder Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz dieser Personengruppen erlassen wurde. Für die Bestellung ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers notwendig.

Spiritueller Missbrauch: Einflussnahme, die darauf abzielt, eine Person psychisch und spirituell zu manipulieren, indem man zum Zweck der Dominanz oder des Missbrauchs die religiöse Doktrin oder den Glauben ausnutzt.

Stealthing: strafrechtlich anerkannte Straftat, bei der die sexuelle Handlung zwar einvernehmlich erfolgt, eine Person jedoch heimlich und ohne vorherige Zustimmung der anderen Person das Kondom entfernt oder von Anfang an keines verwendet.

Strafbare Handlung: Eine Handlung oder Unterlassung, die eine Norm des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) verletzt.

Supervision / Intervision: Räume für Reflexion unter und mit Personen, die in ähnlichen Funktionen tätig sind, oder Führungskräften, die es ermöglichen, konkrete Fälle zu erörtern, Praktiken zu hinterfragen und die berufliche Haltung anzupassen. In der Regel werden diese Räume von einer Person ausserhalb der Organisation betreut.

T

Täterin oder Täter: Person, die eine Straftat alleine oder zusammen mit anderen Personen begeht. (Es gibt auch noch die Teilnahmetatbestände, Mittäter, Anstifter, Gehilfe).

U

Übergriff:  Handlung, durch die eine Person die sexuelle, körperliche, psychische oder spirituelle Integrität einer anderen Person verletzt. Ein Übergriff unterscheidet sich von einem Missbrauch dadurch, dass es eine punktuelle und direkte Handlung ist, während Missbrauch in der Regel im Rahmen eines Machtverhältnisses stattfindet und über einen längeren Zeitraum erfolgen kann, oftmals strategisch, schrittweise und wiederholt.

Unschuldsvermutung: Prinzip zu Gunsten einer beschuldigten Person, wonach diese bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

Unangemessenes Verhalten: Eine im beruflichen und/oder institutionellen Umfeld unangemessene Haltung oder Geste, die ein Unwohlsein verursachen oder einen ersten Schritt hin zu einer ernsteren Verletzung der persönlichen Integrität darstellen kann.

V

Verdacht: Ausdrückliche Erklärung einer Person, mit der sie eine andere Person einer strafbaren Handlung, einer zivilrechtlich unerlaubten Handlung oder einer als unangemessen erachteten Situation beschuldigt – gestützt auf eine konkrete Annahme sowie sachliche Hinweise oder Beobachtungen.

Verhaltenskodex: Referenzdokument, das die erwarteten Verhaltensweisen und die zu respektierende Werte festlegt; es dient als Leitfaden für Risikosituationen. Das Dokument enthält ethische Richtlinien, Qualitätsstandards für heikle Situationen und Sanktionen bei Verstössen gegen diese Richtlinien und Standards.

Verletzung der persönlichen Integrität: Jede Form von Übergriff, Belästigung, Missbrauch oder unangemessenem Verhalten, das die sexuelle, körperliche, psychische oder spirituelle Integrität einer Person verletzt.

Vermutung: Wenn eine unangemessene Situation wahrgenommen oder gespürt wird, ohne konkrete Beobachtungen oder Anhaltspunkte zu haben und ohne eine Person direkt zu beschuldigen – basierend auf einer allgemeinen Annahme oder einem Gefühl.

Vernetzungstreffen: Treffen der Fachverantwortlichen, das von der EKS organisiert wird, um sich über bewährte Praktiken auszutauschen und ein bestimmtes Thema zu vertiefen.

W

Wissensmanagement: Gesamtheit der Standards, die Mitarbeitenden, Freiwilligen und Ehrenamtlichen Wissen und praktische Kompetenzen zum Schutz der persönlichen Integrität vermitteln sollen.