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Typische Erfahrungen von Missbrauchsbetroffenen beinhalten u.a. Ohnmacht, verbale Angriffe und allgemein negative Erfahrungen mit Autoritäten. Dazu gehören Verletzungen ihres persönlichen Raumes und dass sie ignoriert oder zum Schweigen gebracht werden. In (Erst-)Kontakten mit Betroffenen ist eine Wiederholung solcher Erfahrungen unbedingt zu vermeiden. Deshalb ist auf Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Transparenz, unbedingten Respekt und Achtung der Selbstbestimmung zu achten.
Im Erstkontakt eines kirchlichen Angestellten mit einer/einem Betroffenen kann das konkret heissen:
Zur Förderung eines sicheren Umfelds ist es unbedingt erforderlich, dass die Betroffenen, Zeuginnen und Zeugen und die Angehörigen wissen, wo sie im Fall eines Verdachts oder einer Vermutung schnell die notwendigen Informationen und Unterstützung erhalten. Es ist ausserdem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Beratungsstelle nicht das gleiche ist wie eine Meldestelle.
Die Beratungsstelle hört einer Person, die mutmasslich betroffen ist, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen sorgfältig zu. Sie wahrt die Vertraulichkeit und Anonymität in Bezug auf die Meldung von Irritationen, Vermutungen, Verdachtsmomenten oder Beschwerden über eine Verletzung der persönlichen Integrität. Sie berät die Person diesbezüglich und gibt ihr erste Informationen. Das heisst, es handelt sich hier um einen informellen und unabhängigen vertraulichen Beratungsprozess, der auch die Möglichkeit von Anonymität bietet.
Die Meldestelle hat zur Aufgabe, Meldungen entgegenzunehmen, sie bei Verdacht auf eine Straftat weiterzuleiten, Sachverhalte zu klären, die Plausibilität zu prüfen und, sofern erforderlich, im Auftrag des oder der Arbeitgebenden Massnahmen zu ergreifen oder ihm solche zu empfehlen. Anders als die Beratungsstelle garantiert die Meldestelle keine Anonymität. Es handelt sich hier also um ein offizielles Meldeverfahren. Die Entscheidung über allenfalls empfohlene Sanktionsmassnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte der jeweiligen Kirche. Die Aufgaben und die Schnittstellen zwischen den Meldestellen und den Führungskräften müssen sorgfältig gestaltet werden, damit rasch, zweckdienlich und professionell gehandelt werden kann.
Die Angst vor unvorhersehbaren negativen Konsequenzen, möglichen Repressalien, Stigmatisierung oder dem Abbruch von Beziehungen stellt ein Hindernis für die Meldung von Verletzungen der persönlichen Integrität durch Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen dar, ebenso wie die bei Betroffenen sehr häufigen Scham- und Schuldgefühle. Diese Konsequenzen sind für Personen, die sich in einer Beziehung mit Abhängigkeitsverhältnis befinden, besonders bedrohlich. Daher muss eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung von niederschwelligen Beratungs- und Meldestellen erleichtert werden. Tatsächlich ist die Niederschwelligkeit dieser Angebote nicht nur für Personen, die mutmasslich betroffen sind, wichtig, sondern auch für jene Kolleginnen und Kollegen, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen, die über eine verdächtige Situation sprechen oder diese melden wollen.
Ziel eines professionellen Meldemanagements ist es, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen Zugang zu einer professionellen und sachkundigen Beratungsstelle und einer professionellen und sachkundigen Meldestelle zu ermöglichen und diesen zu gewährleisten.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Die Person, die das Telefon annimmt, muss sehr sorgfältig und aufmerksam vorgehen: Nicht abwimmeln, empathisch zuhören und an Verantwortliche triagieren – Ein gutes Erstgespräch ist sehr wichtig, damit sich Betroffene nicht wieder zurückziehen!
Wenn die verantwortliche Fachperson zurzeit nicht erreichbar ist, Vereinbarung/Verbindlichkeit: darf Herr/Frau NN Sie anrufen? Wann ist es für Sie günstig?
Vereinbarungen einhalten (z.B. ich rufe Sie morgen an, etc).
Erstellt von Betroffenen im Rahmen von Treffen des Vereins IG-M!kU. Kontakt: Vreni Peterer, missbrauch-kirche.ch/verein.