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Schutz der persönlichen Integrität: Check-Liste für Kontakte mit Betroffenen

Meldemanagement

Typische Erfahrungen von Missbrauchsbetroffenen beinhalten u.a. Ohnmacht, verbale Angriffe und allgemein negative Erfahrungen mit Autoritäten. Dazu gehören Verletzungen ihres persönlichen Raumes und dass sie ignoriert oder zum Schweigen gebracht werden. In (Erst-)Kontakten mit Betroffenen ist eine Wiederholung solcher Erfahrungen unbedingt zu vermeiden. Deshalb ist auf Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Transparenz, unbedingten Respekt und Achtung der Selbstbestimmung zu achten. 

Im Erstkontakt eines kirchlichen Angestellten mit einer/einem Betroffenen kann das konkret heissen: 

  • Niederschwelligkeit gewährleisten 
  • Sich gut auf das Gespräch vorbereiten. 
Grundlagen und Standards

Zur Förderung eines sicheren Umfelds ist es unbedingt erforderlich, dass die Betroffenen, Zeuginnen und Zeugen und die Angehörigen wissen, wo sie im Fall eines Verdachts oder einer Vermutung schnell die notwendigen Informationen und Unterstützung erhalten. Es ist ausserdem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Beratungsstelle nicht das gleiche ist wie eine Meldestelle.

Die Beratungsstelle hört einer Person, die mutmasslich betroffen ist, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen sorgfältig zu. Sie wahrt die Vertraulichkeit und Anonymität in Bezug auf die Meldung von Irritationen, Vermutungen, Verdachtsmomenten oder Beschwerden über eine Verletzung der persönlichen Integrität. Sie berät die Person diesbezüglich und gibt ihr erste Informationen. Das heisst, es handelt sich hier um einen informellen und unabhängigen vertraulichen Beratungsprozess, der auch die Möglichkeit von Anonymität bietet.

Die Meldestelle hat zur Aufgabe, Meldungen entgegenzunehmen, sie bei Verdacht auf eine Straftat weiterzuleiten, Sachverhalte zu klären, die Plausibilität zu prüfen und, sofern erforderlich, im Auftrag des oder der Arbeitgebenden Massnahmen zu ergreifen oder ihm solche zu empfehlen. Anders als die Beratungsstelle garantiert die Meldestelle keine Anonymität. Es handelt sich hier also um ein offizielles Meldeverfahren. Die Entscheidung über allenfalls empfohlene Sanktionsmassnahmen liegt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte der jeweiligen Kirche. Die Aufgaben und die Schnittstellen zwischen den Meldestellen und den Führungskräften müssen sorgfältig gestaltet werden, damit rasch, zweckdienlich und professionell gehandelt werden kann.

Die Angst vor unvorhersehbaren negativen Konsequenzen, möglichen Repressalien, Stigmatisierung oder dem Abbruch von Beziehungen stellt ein Hindernis für die Meldung von Verletzungen der persönlichen Integrität durch Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen dar, ebenso wie die bei Betroffenen sehr häufigen Scham- und Schuldgefühle. Diese Konsequenzen sind für Personen, die sich in einer Beziehung mit Abhängigkeitsverhältnis befinden, besonders bedrohlich. Daher muss eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung von niederschwelligen Beratungs- und Meldestellen erleichtert werden. Tatsächlich ist die Niederschwelligkeit dieser Angebote nicht nur für Personen, die mutmasslich betroffen sind, wichtig, sondern auch für jene Kolleginnen und Kollegen, Zeuginnen und Zeugen oder Angehörigen, die über eine verdächtige Situation sprechen oder diese melden wollen.

Ziel eines professionellen Meldemanagements ist es, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen Zugang zu einer professionellen und sachkundigen Beratungsstelle und einer professionellen und sachkundigen Meldestelle zu ermöglichen und diesen zu gewährleisten.

Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:

  • Die EKS und ihre Mitgliedkirchen benennen auf ihren Ebenen eine oder mehrere Beratungsstellen, deren Aufgabe es ist, Personen, die mutmasslich betroffen sind, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörigen zuzuhören, sie zu beraten und ihnen erste Informationen zu geben. Die Gespräche dort sind vertraulich und können auch anonym erfolgen.
  • Die EKS und ihre Mitgliedkirchen benennen auf ihren Ebenen eine oder mehrere Stellen, die Meldungen über eine Verletzung der persönlichen Integrität entgegennehmen.
  • Die Prozesse und Zuständigkeiten von Beratungsstellen, Meldestellen und Führungskräften sind klar definiert.
  • Die Personen, die für die Meldestellen zuständig sind, müssen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Ihre Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten sind in einem Pflichtenheft festgehalten. Ihre Befugnisse sind klar definiert.
  • Die EKS und ihre Mitgliedkirchen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, Freiwilligen, Ehrenamtlichen und Beteiligten über die Beratungs- und Meldestellen informiert sind und niederschwellig Zugang dazu haben. Sie informieren über die Stellen und Prozesse proaktiv.
  • Die Mitgliedkirchen erstellen einmal im Jahr einen Bericht über die Anzahl der erfolgten Meldungen und die ergriffenen Massnahmen und leiten ihn an die EKS weiter.
  • Die EKS und ihre Mitgliedkirchen lernen aus den Meldungen, um ihre Schutzkonzepte zu verbessern.
Erstkontakt

Die Person, die das Telefon annimmt, muss sehr sorgfältig und aufmerksam vorgehen: Nicht abwimmeln, empathisch zuhören und an Verantwortliche triagieren – Ein gutes Erstgespräch ist sehr wichtig, damit sich Betroffene nicht wieder zurückziehen! 

Wenn die verantwortliche Fachperson zurzeit nicht erreichbar ist, Vereinbarung/Verbindlichkeit: darf Herr/Frau NN Sie anrufen? Wann ist es für Sie günstig? 

Vereinbarungen einhalten (z.B. ich rufe Sie morgen an, etc). 

Hinweise zu einem physischen Treffen, Gespräch
  • Örtlichkeit des physischen Treffens/Gesprächs: Es ist besser, wenn Betroffene Vorschläge machen – was stimmt für die Person? Ein kirchlicher Raum/Zimmer kann triggern.
  • Der betroffenen Person anbieten, dass sie eine Begleitperson zum Gespräch mitnehmen kann  
  • Beim Abmachen des Gesprächstermins kommunizieren, dass von Seiten der Kirche zwei Personen anwesend sein werden. 
  • Betroffene wählen lassen, wo sie sitzen möchten  
  • Für eine gute Atmosphäre im Raum sorgen
  • Das Gespräch nicht «verhörmässig» gestalten – sich darüber im Klaren sein, dass die meisten Betroffenen lange geschwiegen haben 
  • Die Gespräche führen idealerweise zwei Personen: eine (fachlich und psychologisch versierte) Person führt das Gespräch, die andere erstellt ein Protokoll (Betroffene fragen, ob es in Ordnung ist, wenn ein Protokoll erstellt wird). Das Protokoll wird erst unterschrieben, wenn es die betroffene Person gelesen und allenfalls korrigiert hat.
  • Transparenz betr. Protokoll/Notizen: Wo werden sie abgelegt/aufbewahrt – wer hat Zugang zum Protokoll (wer kann es lesen?).
  • Falls für Protokollzwecke das Gespräch aufgenommen wird: dies vorher kommunizieren und zusichern, dass die Aufnahme nach der Unterzeichnung gelöscht wird.
  • Am Schluss des Gesprächs: Wie verbleiben wir? Wollen Sie sich bei Bedarf melden? Dürfen wir Sie anrufen? 
Weitere Hinweise
  • Auf Mails zeitnah reagieren: mindestens eine Empfangsbestätigung schicken 
  • Angebot machen, ob Betroffene/r schon vor dem Gespräch etwas Schriftliches formulieren möchte (kann bei der Vorbereitung des Gesprächs und während dem Gespräch hilfreich sein).
  • Der betroffenen Person empathisch zuhören: die meisten können erst nach Jahrzehnten des Schweigens über das Erlittene sprechen!
  • Bedürfnisse der betroffenen Person herausfinden: was braucht die Person, um den Missbrauch zu verarbeiten?
  • Hinweis auf Betroffenenorganisationen, Kontaktdaten geben (Austausch mit anderen Betroffenen kann helfen; erkennen, dass man nicht allein ist)
  • Betroffenen die Möglichkeit der Akteneinsicht erläutern. Darauf hinweisen: Es empfiehlt sich, zur Akteneinsicht eine vertraute Person mitzunehmen (Triggergefahr).
  • Proaktiv informieren über das Verfahren (wo steht man)
  • Die betroffene Person entscheidet über das Tempo und das weitere Vorgehen!
  • Missbrauch nicht bagatellisieren
  • Kein Mitleid, aber Mitgefühl!
  • Kein Täterschutz
  • Keine «guten» Ratschläge geben; allenfalls Hinweise, was anderen Betroffenen geholfen hat
  • No Goes: Ratschläge wie Verzeihen, Vergeben, Vergessen (es ist doch schon so lange her …) 
  • Der betroffenen Person Glauben schenken! Gesagtes nicht werten!
  • Keine Vorwürfe im Sinn von: Warum machen Sie erst jetzt eine Meldung? Weshalb haben Sie sich nicht gewehrt? usw.  

Erstellt von Betroffenen im Rahmen von Treffen des Vereins IG-M!kU. Kontakt: Vreni Peterer, missbrauch-kirche.ch/verein

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