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Institutionen, die über ein klar geregeltes Interventionsverfahren verfügen, sind eher in der Lage, mit einer problematischen und komplexen Situation umzugehen, und können Missbrauch durch kompetentes Vorgehen stoppen. Im Falle einer Meldung muss jede Institution über eine klare Interventionsstrategie und ein klares Interventionsverfahren, mit vorab dafür benannten Personen oder Strukturen und vorab festgelegten Fachstellen verfügen, die beraten und beim weiteren Verfahren unterstützen. Die nachfolgenden Mindeststandards legen die Grundzüge des Interventionsverfahrens fest, das von den einzelnen Mitgliedkirchen genauer und entsprechend den verschiedenen Arten von Missbrauch definiert werden muss.
Die Kirchen sind nach der Meldung einer Verletzung der persönlichen Integrität für die zu treffenden Entscheidungen und die verschiedenen Kommunikationsschritte verantwortlich. Die Interventionen müssen sorgfältig geplant werden und dürfen auf keinen Fall überstürzt erfolgen. Die leitenden Mitglieder der Kirchen sind gefordert, den Überblick zu behalten, eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachpersonen oder Diensten zu ermöglichen und ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten. Dazu wird empfohlen, einen festgelegten Personenkreis oder Strukturen innerhalb der Mitgliedkirchen einzurichten.
Von Krisenmanagement sprechen wir üblicherweise, wenn es einen Verdacht auf eine Straftat gibt. Bei Irritationen sollte eine Feedback-Kultur gefördert und auf die in den vorherigen Handlungsbausteinen definierten Grundlagen und Standards sowie auf interne und arbeitsrechtliche Normen verwiesen werden.
Ziel eines vorgängig definierten Interventionsverfahrens ist es, zunächst die Betroffenen sowie andere Personen vor weiteren Verletzungen der persönlichen Integrität zu schützen. Das Verfahren muss auch dem Risiko falscher Anschuldigungen Rechnung tragen und die Identität der mutmasslichen Täterschaft schützen.
Es sind die folgenden Mindeststandards zu implementieren:
Die Einführung einer Interventionsstrategie im nicht strafrechtlichen Bereich:
Die Interventionsstrategie legt die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe und die Interventionsverfahren einschliesslich der Abklärung der Sachverhalte, der Massnahmen und möglichen Sanktionen, der Kommunikationsgrundsätze sowie der daraus zu ziehenden Lehren fest.
Krisen entstehen in der Regel, wenn unerwartete und negativ bewertete Ereignisse eintreten, in denen Menschen Schaden erleiden und keine schnellen oder einfachen Lösungen möglich sind. Der eigene Handlungsspielraum ist in solchen Situationen stark eingeschränkt. Die Ereignisse und Informationen entwickeln schnell eine Eigendynamik, v. a. wenn verschiedene Akteurinnen und Akteure und Aussenstehende involviert sind. Die Entwicklung ist unsicher, dynamisch und birgt ein hohes Risiko für die eigene Reputation.
Man unterscheidet zwischen extern und intern generierten Krisen. Missbrauchsvorwürfe sind «intern generierte Krisen», da sie durch das Verhalten von Mitgliedern der jeweiligen Kirche oder Institution herbeigeführt wurden.
Krisenmanagement und -kommunikation müssen aufgrund der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit und dem Druck der Medien schnell und mit sofort zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen erfolgen. Deshalb ist es oft sinnvoll, externe Fachleute für die Kommunikation beizuziehen.
In der von der Mitgliedkirche festgelegten Struktur, zum Beispiel Krisenstab:
Kommunikation seitens der Kirche ist speziell in Krisensituationen gekennzeichnet von:
Zu 1.: Ereignisse und Fakten feststellen – nicht beurteilen, keine Kausalitäten herstellen
Was ist passiert? Wer ist betroffen und wie?
Die benannte Struktur (z.B. Krisenstab) muss möglichst schnell die genaue Abfolge der Ereignisse, betroffene Personen, Vorwürfe und Schaden feststellen und kommunizieren. Dabei trägt er nur Fakten und Sachverhalte zusammen. Er beurteilt die Aussagen nicht und stellt keine Kausalitäten her – zumindest nicht in der Kommunikation nach aussen.
Die Kommunikationsführung kann man nur durch aktive Kommunikation erlangen, d.h. die Verantwortlichen müssen mehr wissen und teilweise sagen, als die Medien schon wissen.
Zu 2.: Sofortmassnahmen einleiten und kommunizieren
Wie wird (wurde) sichergestellt, dass ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens, der ersten Meldung nicht noch mehr passiert?
Die Verantwortlichen müssen Auskunft geben können: Wie hat z.B. die Gemeindeleitung oder die Kantonalkirche als Arbeitgeberin ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Betroffenen, Mitarbeitenden wahrgenommen?
Zu 3.: Soforthilfe – Fokus auf Betroffene
Beteiligte, Betroffene und die Öffentlichkeit wollen wissen: Wie wird den Betroffenen jetzt, möglichst schnell und unbürokratisch, geholfen?
Zu 4.: Wer ist schuld?
Medien und Gesellschaft wollen immer einen Schuldigen. In der Krisenkommunikation gilt aber das Prinzip: Keine Schuldzuweisungen, keine Urteile, keine Bewertungen. Bei Vorwürfen und laufenden Verfahren gelten auch für Beklagte der Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung.
Zu 5.: Wer war verantwortlich?
Hier geht es um die Vorgeschichte einer Situation, um die Ausbildung, Abklärungen bei der Wahl oder Anstellung, Präventionsmassnahmen, Sorgfaltspflicht der Gemeindeleitung.
Zu 6.: Wie wird der Schaden behoben?
Mögliche Aspekte: Therapeutische Begleitung der betroffenen Personen, Abklärung weiterer Massnahmen, Einrichten einer Ansprechstelle für weitere Betroffene.
Finanzielle Fragen: Kostenübernahme, Entschädigungen, Anerkennungsleistungen – abhängig von rechtlichen Fragen, Überprüfung der Berechtigung der Vorwürfe, Schuldfrage, Gerichtsurteile.
Zu 7.: Wie wird sichergestellt, dass so etwas nicht noch einmal passieren kann?
Verweisen auf bisherige Massnahmen, angepasste Regeln und Vorschriften, die umfangreichen Präventionsmassnahmen und Konzepte der EKS bzw. der Kantonalkirche.
Leitfaden «Handeln und kommunizieren in Krisensituationen» der Reformierten Medien und der Reformierten Kirche Kanton Zürich von 2009
Leitfaden «Krisensituationen in Kirchgemeinden» der Ev.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen (Arbeitsstellen Familien und Kinder, Jugend, Junge Erwachsene) von 2020
Leitfaden «Kommunikation für Kirchgemeinden und Pfarreien» der Röm.-kath. Kirche Zürich, des Bistums Basel und der Röm.-kath. Kirche des Kantons Luzern