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Mobbing stellt eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität dar, die in Arbeitsbeziehungen oder im Rahmen kirchlicher Aktivitäten auftreten kann. Das nachfolgende Vertiefungsmaterial richtet sich an die Mitgliedkirchen, bietet präzise Definitionen, konkrete Beispiele sowie Empfehlungen zu Präventionsmassnahmen.
Die Grundlagen und Standards zum Schutz der persönlichen Integrität innerhalb der EKS und ihrer Mitgliedkirchen zielen darauf ab, alle Menschen vor Mobbing, Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Die Arten von Missbrauch entwickeln sich weiter und es wird der EKS und ihren Mitgliedkirchen empfohlen, auf Formen wie die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, die unbefugte Verwendung von Personendaten oder das Nichtbeachten des Rechts am eigenen Bild zu achten.
Mobbing ist ein systematisches, feindliches Verhalten, das über einen längeren Zeitraum hinweg von einer oder mehreren Personen gegen eine oder mehrere Personen gerichtet ist, um diese zu destabilisieren, herabzusetzen, zu isolieren, zu marginalisieren oder sogar auszuschliessen.3 Mobbing kann am Arbeitsplatz oder bei von der Kirche geplanten Aktivitäten vorkommen.
Mobbing kann jede und jeden treffen. Es tritt meist situationsbedingt und unabhängig von Persönlichkeitsmerkmalen der angegriffenen Person auf.
Von Fachpersonen wird Mobbing häufig an folgenden Merkmalen festgemacht:
Mit der Zeit häufen sich die Vorfälle und Schikanen. Dabei kann sich die Art der Angriffe immer wieder ändern. Deshalb sind nicht die einzelnen Vorkommnisse, sondern ihre Gesamtheit für die Beurteilung ausschlaggebend.
Die betroffene Person wird durch die wiederholten Angriffe zunehmend verunsichert. Manchmal realisiert sie erst relativ spät die Absicht hinter den Ereignissen. Deshalb geraten Mobbingbetroffene oft in eine verzweifelte Situation. Sie leiden nicht nur unter den Angriffen, sondern laufen darüber hinaus Gefahr, als «schwierig» abgestempelt zu werden. Da die Angriffe von Aussenstehenden unbemerkt bleiben können, fehlt oft das Verständnis für das Mobbingbetroffene. Betroffene werden häufig als nervend erlebt, wenn sie wiederholt die Vorfälle zur Sprache bringen. Dies wiederum kann die Mobbinghandlungen gerechtfertigt erscheinen lassen.
Beispiele:
Jemanden absichtlich schubsen oder anrempeln.
Einen Gegenstand nach einer Person oder in ihre Richtung werfen.
Eine Person physisch am Passieren hindern (indem der Weg versperrt wird).
Jemanden gegen seinen oder ihren Willen festhalten (z. B.: daran hindern einen Raum zu verlassen).
Die persönlichen Sachen einer Person absichtlich beschmutzen (Kleidung, Tasche, Arbeitsmaterial).
Die Gesundheit des Mobbingbetroffenes (durch gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten gefährden.
Typische verbale Formen von Mobbing sind das Nachrufen von groben, gemeinen oder obszönen Namen, Auslachen und Blossstellen usw. Weiter sind Drohungen und Erpressungen weit verbreitet.
Beispiele:
Eine Person regelmässig vor anderen anschreien, beleidigen oder demütigen.
Verletzende oder erniedrigende Bemerkungen machen (über ihr Aussehen, ihre Herkunft, ihre Religion usw.).
Eine Person bedrohen («Wenn du den Mund aufmachst, wirst du das bereuen», «Du wirst schon sehen, was ich mit dir machen werde»).
Wiederholt abfällige oder spöttische Spitznamen verwenden.
Sich anhaltend über die Stimme, die Ticks oder die Fehler der betroffenen Person lustig machen.
Beispiele:
Die Anwesenheit der betroffenen Person ignorieren, indem man sich ausschliesslich an Dritte wendet.
Die betroffene Person in Verruf bringen; ihr keine Aufgaben mehr zuweisen, ihr jegliche Beschäftigung entziehen oder ihr völlig unnötige oder absurde Aufgaben auferlegen.
Behaupten, dass die betroffene Person eine psychische Krankheit hat.
Sich über das Privatleben, die Herkunft der betroffenen Person lustig machen.
Gerüchte über die betroffene Person verbreiten, ohne sie je direkt darauf anzusprechen.
Die betroffene Person bei wichtigen internen Mitteilungen systematisch ausklammern.
So tun, als würde man den Namen, den Geburtstag oder die Rolle der betroffenen Person in einem Projekt vergessen.
Die Anwesenheit der betroffenen Person bei Diskussionen oder in Besprechungen ignorieren, Grüsse nicht erwidern.
Beispiele:
Erniedrigende Fotos oder Videos der betroffenen Person ohne deren Zustimmung veröffentlichen oder verbreiten.
Sich mit verspottenden Montagen, Kommentaren oder Videos über eine Behinderung oder eine körperliche Besonderheit lustig machen.
Anonym oder wiederholt Nachrichten senden, die Beleidigungen, Drohungen oder Erpressungen enthalten (per E-Mail, SMS oder Instant Messaging).
In einer WhatsApp-Gruppe, einer Online-Community oder in sozialen Netzwerken falsche Gerüchte über die betroffene Person in die Welt setzen oder verbreiten.
Ein falsches Profil oder eine satirische Seite erstellen, um die Identität der betroffenen Person lächerlich zu machen oder zu missbrauchen.
Das E-Mailpostfach oder den beruflichen Anrufbeantworter mit bösartigen Nachrichten oder Nachrichten, die Drohungen enthalten, überfluten.
Arbeitgebende müssen alle Massnahmen ergreifen, die nötig sind, um den Schutz der persönlichen Integrität ihrer Angestellten zu garantieren.
Grundsätzlich gilt, dass ein gutes Arbeitsklima die beste Prävention bietet. Dazu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen sowie eine offene Kommunikations- und Konfliktkultur. Um ein gutes Arbeitsklima zu fördern, können sich Arbeitgebende auf folgende Elemente stützen:
Arbeitgebende können verschiedene Massnahmen ergreifen: