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Sexueller Missbrauch, Missbrauch in Abhängigkeitsverhältnissen und sexuelle Belästigung sind verschiedene Formen von Missbrauch und stellen schwere Verletzungen der persönlichen Integrität dar. Das nachfolgende Vertiefungsmaterial für die Mitgliedkirchen bietet präzise Definitionen zur Unterscheidung dieser Formen sowie ausführliche Erläuterungen, um sie besser zu verstehen und zu erkennen.
Es ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, selbst über seine Sexualität zu bestimmen. Alle Menschen haben das Recht, unter Achtung der Gesetze und Wahrung der Selbstbestimmung der Beteiligten, ihre Sexualität lustvoll und frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt zu leben.
Unter sexuellem Missbrauch versteht man den tatsächlichen oder angedrohten verbalen oder körperlichen Übergriff sexueller Art, sei es durch Gewalt, unter Einfluss oder unter ungleichen oder erzwungenen Bedingungen.
Die verschiedenen Formen von sexuellem Missbrauch können strafrechtlich und zivilrechtlich, insbesondere auch arbeitsrechtlich, geahndet werden. Die Bestimmungen des Strafrechts schützen im Wesentlichen zwei Arten von Gütern: Erstens schützen sie Kinder unter 16 Jahren vor einer frühen Sexualität, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnte. Zweitens schützen sie die sexuelle Selbstbestimmung, die weiter oben definiert ist.
Nur Personen, die schuldhaft eine der gesetzlich unter Strafe gestellten Handlungen begangen haben, können strafrechtlich verfolgt werden. Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Massnahmen sind daher wichtige ergänzende Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch im beruflichen Kontext.
Bei Straftaten werden zwei Arten unterschieden:
Das Sexualstrafrecht führt unter anderem folgende Straftaten auf:
Sexuelle Ausbeutung bezeichnet den tatsächlichen oder versuchten Missbrauch der verletzlichen Situation eines Menschen oder den Missbrauch eines ungleichen Macht- und Vertrauensverhältnisses zur Erlangung sexueller Gefälligkeiten, etwa indem man Geld oder andere soziale, wirtschaftliche, gemeindebezogene oder politische Vorteile anbietet oder einfach indem man das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt.
In der Schweiz ist die Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses zu sexuellen Zwecken im Strafgesetzbuch und dort im Speziellen durch Artikel 193 ausdrücklich verboten. Diese gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass wer eine Notlage oder ein Abhängigkeitsverhältnis ausnützt, um eine andere Person zu veranlassen, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu dulden, mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird. Auch wenn der Täter oder die Täterin die vulnerable Lage der anderen Person nicht verursacht hat, diese aber bewusst ausnützt, um sexuelle Gefälligkeiten zu erlangen, handelt es sich um die Ausnutzung einer Notlage oder eines Abhängigkeitsverhältnisses, die nach diesem Gesetz strafbar ist.
In jeder Hilfs-, Beratungs- und Begleitungsbeziehung – einem in Bezug auf Macht, Status und Wissen asymmetrischen Verhältnis zwischen zwei Menschen – liegt es allein in der Verantwortung der Fachkraft, den professionellen und ethischen Charakter des Verhältnisses zu bewahren. Es obliegt der Fachkraft, seine oder ihre Stellung nicht auszunützen, selbst wenn die unterstützte Person scheinbar Zustimmung äussert.
Um Verletzungen der persönlichen Integrität in Abhängigkeitssituationen vorzubeugen, beachten Sie bitte das Vertiefungsmaterial «Verhaltenskodex» sowie die Risikobereiche im kirchlichen Kontext: Kinder- und Jugendarbeit, Bildung sowie Seelsorge und Sozialdiakonie.
Sexuelle Belästigung richtet sich gegen Mitarbeitende und umfasst jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit, das die Würde von Menschen am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.2
Sexuelle Belästigung kann am Arbeitsplatz oder in Verbindung mit der Arbeit auftreten. Sexuelle Belästigung ist in der Regel ein wiederkehrendes Verhalten, kann aber auch in Form eines einzelnen Vorfalls auftreten. Bei der Prüfung, ob das Verhalten anstössig ist, ist die Perspektive des oder der Betroffenen massgebend.
Wann liegt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann von Mitgliedern der Institution (mit hierarchischer Funktion oder ohne) oder von Klientinnen und Klienten ausgehen. Es handelt sich um sexuelle Belästigung, sobald die von der betroffenen Person gesetzten Grenzen nicht respektiert werden. Sexuelle Belästigung kann beispielsweise folgende Formen annehmen:
Wie kann man sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erkennen?
Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Situation um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Liebesbeziehung oder ein sich anbahnendes sexuelles Verhältnis unter Arbeitskolleginnen und -kollegen oder um einen Fall von sexueller Belästigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Das Hauptmotiv für sexuelle Belästigung ist die Ausübung von Macht und Dominanz. Erotik, Anziehung oder sogar Liebe spielen eine untergeordnete Rolle. Im Bereich der Sexualität sind Menschen empfindlich und verletzbar. Diese Vulnerabilität wird von einer oder mehreren Personen ausgenützt, um ihre Macht zu erhalten oder zu festigen.
Die Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
Was tun, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu vermeiden?
Meldung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
Um eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu melden, müssen die betroffene Person und ihre gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter entscheiden, ob der Täter bzw. die Täterin verfolgt werden soll oder nicht. Es handelt sich um eine Straftat, die nur auf Antrag verfolgt wird. Arbeitgebende müssen aber auf jeden Fall (auch wenn keine Strafanzeige erstattet wird) und unabhängig vom Ausgang eines möglichen Strafverfahrens im eigenen Unternehmen oder der eigenen Institution die notwendigen Massnahmen ergreifen.