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Warum und wie sich die EKS öffentlich äussert: 10 Fragen – 10 Antworten des Rates EKS

12. Juni 2026

«Bereit zur Rechenschaft über die Hoffnung, die in uns ist.» 
nach 1 Petrus 3,15 

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS ist Teil der demokratischen Öffentlichkeit. Als Gemeinschaft evangelisch-reformierter Kirchen nimmt sie ihren gesellschaftlichen Auftrag wahr und bringt sich dort ein, wo Fragen des Zusammenlebens, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit, des Friedens, der Freiheit, der Teilhabe oder der Bewahrung der Schöpfung verhandelt werden. 

Die EKS tut dies aus einer theologischen Tradition, die das Verhältnis von Kirche, Staat und Gesellschaft seit den Anfängen des Christentums reflektiert. Im Neuen Testament wird staatliche Ordnung als notwendiger Dienst am Recht anerkannt; zugleich bleibt jede weltliche Autorität begrenzt durch Gottes Anspruch auf Gerechtigkeit und Wahrheit. Christlicher Gehorsam gegenüber der staatlichen Ordnung ist deshalb nie blind: «Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen» (Apostelgeschichte 5,29). 

Augustinus unterschied die politische Ordnung von der Hoffnung auf Gottes Reich: Kein Gemeinwesen ist mit dem Reich Gottes gleichzusetzen, und doch bleibt die weltliche Ordnung darauf angewiesen, Frieden zu sichern und Unrecht zu begrenzen. Die Reformatoren führten diese Einsicht weiter. Luther verstand die politische Ordnung als notwendigen Dienst zum Schutz des Zusammenlebens, ohne ihre geistliche Autorität zu verleihen. Calvin betonte stärker die Verantwortung der Obrigkeit für Recht, Schutz der Schwachen und das Gemeinwohl sowie die Mitverantwortung der christlichen Gemeinschaft für die Gestaltung des öffentlichen Lebens. 

Im 20. Jahrhundert wurde diese Tradition angesichts totalitärer Herrschaft neu zugespitzt. Die Barmer Theologische Erklärung widersprach jeder Vereinnahmung der Kirche durch politische Ideologien und hielt zugleich daran fest, dass der Staat nach Gottes Anordnung für Recht und Frieden zu sorgen hat. Karl Barth beschrieb in «Christengemeinde und Bürgergemeinde» die Kirche als Gemeinschaft, die den Staat weder beherrscht noch sich aus der Öffentlichkeit zurückzieht: Sie erinnert ihn an seine Aufgabe, Recht, Freiheit und Menschlichkeit zu schützen, und beteiligt sich verantwortlich an der politischen Gemeinschaft. 

In dieser Tradition versteht sich die EKS als Teil der demokratischen Öffentlichkeit. Sie verwechselt das Evangelium nicht mit einem politischen Programm und beansprucht kein politisches Lehramt. Aber sie kann auch nicht schweigen, wenn Menschenwürde, Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, Teilhabe oder die Bewahrung der Schöpfung wesentlich berührt sind. In Seelsorge, Diakonie, Bildung, Migration, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensarbeit, interreligiösem Dialog und kirchlicher Praxis begegnen ihre gesellschaftlichen Wirklichkeiten konkret. Diese Erfahrungen und die daraus erwachsenden theologischen und ethischen Einsichten bringt sie in den öffentlichen Austausch einer demokratischen Gesellschaft ein. 

Mit diesen zehn Fragen und Antworten legt der Rat EKS offen, warum, wann und in welcher Form sich die EKS öffentlich äussert. Das Dokument klärt Kriterien, Zuständigkeiten, Formen und Grenzen kirchlicher Stellungnahmen. Es will Transparenz schaffen, Dialog ermöglichen und zur verantwortlichen Urteilsbildung beitragen.

1. Warum äussert sich die EKS öffentlich zu politischen Fragen? 

Die EKS äussert sich, weil sie Teil der Gesellschaft und Teil der demokratischen Öffentlichkeit ist. Ihr Auftrag endet nicht an der Kirchentür. Gemäss ihrer Verfassung nimmt sie ihren gesellschaftlichen Auftrag wahr und tritt für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ein. 

Öffentliche Äusserungen sind eine Form, diesen Auftrag wahrzunehmen. Die EKS bringt Erfahrungen, ethische Orientierung und theologische Reflexion in Debatten ein, die das Zusammenleben betreffen. Sie spricht dort, wo Fragen von Menschenwürde, Recht, Frieden, Freiheit, Teilhabe, Religionsfreiheit, Demokratie oder Schöpfungsverantwortung wesentlich berührt sind. 

Der Rat EKS nimmt dabei seine Leitungs- und Öffentlichkeitsverantwortung wahr. Er prüft, ob eine Frage die EKS, ihre Mitgliedkirchen, kirchliches Handeln oder zentrale Grundlagen des Zusammenlebens betrifft; er gewichtet die kirchliche Relevanz; und er entscheidet, ob und in welcher Form eine öffentliche Äusserung angezeigt ist.

2. Was versteht die EKS unter «politisch»?

Die EKS versteht Politik nicht nur als staatliches Verfahren, Abstimmungskampf oder Parteiwettbewerb. Politisch sind alle Fragen, in denen eine Gesellschaft verhandelt, wie sie zusammenleben will: wie Recht gesichert, Freiheit ermöglicht, Teilhabe gestaltet, Macht begrenzt, Frieden gefördert, Verantwortung wahrgenommen und die Schöpfung bewahrt werden kann. 

Politisch ist deshalb nicht nur, was in Parlamenten, Parteien, Wahlen oder Abstimmungen verhandelt wird. Politisch ist alles, was das öffentliche Leben ordnet, gestaltet und prägt. Dazu gehören etwa Fragen von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit, Migration, Medien, Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Demokratie, Religionsfreiheit und Menschenrechten. 

Für die EKS werden solche Fragen dort besonders relevant, wo sie Grundbedingungen des Zusammenlebens berühren. Reformierte Theologie weiss um die gute Bestimmung der Welt und zugleich um die Gefährdung menschlicher Ordnungen durch Schuld, Angst, Eigennutz, Machtmissbrauch und Gewalt. Darum fragt die EKS, ob gesellschaftliche Ordnungen Leben schützen oder gefährden, Teilhabe ermöglichen oder verwehren, Recht sichern oder verletzen.

3. Welche Rolle spielt die EKS in der demokratischen Öffentlichkeit?

Demokratische Öffentlichkeit lebt nicht nur von Parlamenten, Behörden, Parteien und Medien. Sie lebt ebenso von zivilgesellschaftlichen Akteuren: von Verbänden, Bewegungen, Hilfswerken, Religionsgemeinschaften, Bildungsinstitutionen, Vereinen und Initiativen. Sie alle bringen Erfahrungen, Perspektiven und Wertorientierungen ein, ohne selbst staatliche Entscheidungsträger zu sein. 

Auch die EKS gehört in diesen Raum. Sie ist weder staatliche Institution noch politische Partei. Sie ist eine kirchliche Gemeinschaft, die aus ihrem Auftrag heraus öffentlich Verantwortung wahrnimmt. In ihren Mitgliedkirchen, Gemeinden, Werken und Diensten werden gesellschaftliche Erfahrungen gesammelt, Konflikte wahrgenommen und Fragen des Zusammenlebens bearbeitet. 

Die EKS bringt sich deshalb nicht von aussen in die Gesellschaft ein. Sie ist Teil dieser Gesellschaft. Ihre Stimme ist nicht die einzige Stimme, aber sie ist eine legitime Stimme im pluralen öffentlichen Raum. Sie will die demokratische Kultur stärken, indem sie Erfahrungen zur Sprache bringt, ethische Massstäbe klärt, religiöse Deutungsressourcen übersetzt und zur verantwortlichen Urteilsbildung beiträgt.

4. Nach welchen Kriterien entscheidet der Rat, ob sich die EKS äussert?

Die EKS äussert sich nicht zu jeder politischen Frage. Öffentliche Äusserungen verlangen Sorgfalt, Zurückhaltung und klare Kriterien. Massgeblich ist, ob ein Thema aus evangelisch-reformierter Sicht besonderes Gewicht hat und ob die EKS dazu etwas Eigenes, Sachgemässes und Verantwortbares beitragen kann. 

Der Rat prüft insbesondere vier Fragen: 

Erstens: Ist die EKS unmittelbar betroffen? Das ist der Fall, wenn politische Entscheidungen die EKS, ihre Mitgliedkirchen oder kirchliches Handeln direkt berühren: etwa Seelsorge, Berufsgeheimnis, Sonntagsschutz, religiöse Praxis, kirchliche Berufe, Finanzierung, Religionsfreiheit oder die rechtliche Stellung der Kirchen. 

Zweitens: Ist der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag berührt? Auch ohne institutionelle Betroffenheit kann eine Äusserung angezeigt sein, wenn zentrale Fragen von Menschenwürde, Gerechtigkeit, Frieden, Solidarität, Demokratie, Menschenrechten oder Bewahrung der Schöpfung auf dem Spiel stehen. 

Drittens: Gibt es einen eigenen kirchlichen Beitrag? Der Rat fragt, welche Erfahrung, welche ethische Klärung oder welche theologische Perspektive die EKS einbringen kann. Eine öffentliche Äusserung ist dann sinnvoll, wenn sie der Debatte eine relevante Dimension hinzufügt. 

Viertens: Ist eine Äusserung sachgemäss und verantwortbar? Sie muss fachlich belastbar, theologisch verantwortet, öffentlich nachvollziehbar, verhältnismässig und offen für Kritik sein. 

Da sich viele politische Fragen mit den grossen Themen Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verbinden lassen, genügt ein allgemeiner Bezug auf diese Werte nicht. Der Rat gewichtet die kirchliche Relevanz, die sachliche Qualität, die thematische Kontinuität, die öffentliche Wirkung und die Pluralität innerhalb der Mitgliedkirchen.

5. Wann ist die EKS besonders zuständig?

Die EKS übernimmt Verantwortung für die nationale Ebene der kirchlichen Interessenvertretung in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Sie nimmt Aufgaben wahr, die nicht sinnvoll allein auf Ebene einzelner Mitgliedkirchen, Gemeinden oder Werke bearbeitet werden können. Dabei achtet sie das Subsidiaritätsprinzip und die Zuständigkeiten ihrer Mitgliedkirchen. 

Besonders zuständig ist die EKS, wenn ein Thema nationale Bedeutung hat, mehrere Mitgliedkirchen betrifft, kirchliches Handeln auf gesamtschweizerischer Ebene berührt oder eine gemeinsame evangelisch-reformierte Stimme in der Öffentlichkeit gefragt ist. Dies kann bei Fragen der Religionsfreiheit, des interreligiösen Zusammenlebens, der Seelsorge, des Berufsgeheimnisses, der Medienöffentlichkeit, der Migration, der Entwicklungszusammenarbeit, der Menschenrechte oder der gesellschaftlichen Kohäsion der Fall sein. 

Zur Zuständigkeit gehört auch, Anliegen aus den Mitgliedkirchen aufzunehmen, zu bündeln und auf nationaler Ebene einzubringen. Die EKS spricht nicht anstelle der Mitgliedkirchen, sondern als Gemeinschaft von Mitgliedkirchen. Wo unterschiedliche Ebenen betroffen sind, ist zu klären, ob eine Äusserung durch die EKS, durch eine Mitgliedkirche, durch ein Werk oder durch mehrere Akteure gemeinsam erfolgen soll.

6. In welchen Formen äussert sich der Rat EKS? 

Die EKS verfügt über unterschiedliche Formen öffentlicher Äusserung, die der Rat verantwortet. Sie unterscheiden sich nach Anlass, Adressat, Verbindlichkeit und Ziel. 

Vernehmlassungsantworten dienen der fachlichen Mitwirkung in gesetzgeberischen Verfahren. Sie sind sachorientiert, adressatenbezogen und beziehen sich auf konkrete Vorlagen. 

Positionen bringen ein Urteil des Rates zu einer politischen, ethischen oder gesellschaftlichen Frage zum Ausdruck. Sie sind in der Regel knapp, fokussiert und auf eine bestimmte Entscheidungssituation bezogen. 

Stellungnahmen erörtern eine Frage normativ, theologisch und ethisch. Sie beziehen sich nicht nur auf eine einzelne Vorlage, sondern legen dar, welche grundlegenden Überlegungen den Rat leiten. 

10 Fragen – 10 Antworten dienen der didaktischen Aufbereitung. Sie klären Begriffe, ordnen Argumente und ermöglichen informierte Meinungsbildung. Dieses Format eignet sich besonders bei komplexen Fragen oder dort, wo unterschiedliche Einschätzungen innerhalb der Kirche bestehen. 

Studien dienen der ergebnisoffenen Abklärung und vertieften Untersuchung. Sie schaffen Grundlagen, erschliessen Zusammenhänge und ermöglichen spätere kirchliche Urteilsbildung. 

Daneben gehören auch Medienbeiträge, öffentliche Diskussionen, Fachgespräche, Veranstaltungen, Netzwerkarbeit sowie Wortmeldungen von Ratsmitgliedern zur öffentlichen Kommunikation der EKS. Nicht jede Frage verlangt dieselbe Form. Manchmal ist eine klare Stellungnahme geboten. Manchmal ist eine Vernehmlassungsantwort sachgerecht. Manchmal ist es wichtiger, Grundlagen bereitzustellen oder Diskussionsräume zu öffnen.

7. Wie entstehen öffentliche Äusserungen der EKS? 

Öffentliche Äusserungen der EKS entstehen in einem Prozess geistlicher, theologischer, ethischer und sachlicher Unterscheidung. Dazu gehören das Hören auf die Schrift, die Orientierung am Evangelium, die Berücksichtigung reformierter Traditionen, die fachliche Analyse und der Austausch mit Mitgliedkirchen, Werken, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft und Beiträge zur öffentlichen Diskussion. Dazu gehören insbesondere Blogbeiträge, Podcasts, öffentliche Gespräche und Diskussionsveranstaltungen. Solche dialogischen Formate können dazu dienen, unterschiedliche Perspektiven hörbar zu machen, Argumente zu klären und gesellschaftliche Verständigung zu fördern, ohne dass damit bereits eine konkrete politische Empfehlung der EKS verbunden sein muss. 

Der Rat prüft, welche Ebene des Sprechens angemessen ist. Nicht jede theologische Grundorientierung führt unmittelbar zu einer konkreten politischen Empfehlung. Zwischen Evangelium, ethischer Urteilsbildung und politischer Folgerung liegen Auslegung, Analyse und Abwägung. 

Je konkreter sich die EKS zu politischen Optionen äussert, desto höher sind die Anforderungen an Begründung, Sachgemässheit, Verhältnismässigkeit und Respekt vor abweichenden Gewissensurteilen. Eine öffentliche Äusserung muss kenntlich machen, auf welcher Ebene sie spricht: als theologische Orientierung, als ethische Einordnung, als politische Stellungnahme, als fachliche Vernehmlassungsantwort oder als Beitrag zur öffentlichen Diskussion. 

Eine besondere Rolle kommt der Präsidentin oder dem Präsidenten der EKS zu. Sie oder er repräsentiert die EKS in der Öffentlichkeit und kann Anregungen zum kirchlichen Leben und zur kirchlichen Auftragserfüllung formulieren. Auch solche Wortmeldungen müssen aus dem kirchlichen Auftrag, der Verfassung der EKS und der Verantwortung gegenüber Mitgliedkirchen, Gesellschaft und Öffentlichkeit erkennbar begründet sein.

8. Wie geht die EKS mit innerkirchlicher Vielfalt und Gewissensfreiheit um?

Die EKS verfügt über kein politisches Lehramt. In ihren Mitgliedkirchen engagieren sich Menschen mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen. Diese Vielfalt gehört zum reformierten Selbstverständnis. 

Darum sollen öffentliche Äusserungen der EKS die politische Urteilsbildung nicht ersetzen, sondern vertiefen. Sie sollen Argumente klären, Erfahrungen einbringen, ethische Massstäbe benennen und zur Verantwortung ermutigen. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, es gebe zu jeder komplexen politischen Frage nur eine mögliche christliche Antwort. 

Die EKS respektiert die Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder. Sie kann Position beziehen, ohne das Christliche mit einer einzelnen politischen Lösung gleichzusetzen. Und sie kann Orientierung geben, ohne den innerkirchlichen Diskurs zu schliessen. 

Wenn die EKS öffentlich spricht, tut sie dies als verantwortete Stimme im Rahmen ihres kirchlichen Auftrags. Sie beansprucht nicht, jede einzelne Meinung in den reformierten Kirchen abzubilden. Sie will jedoch transparent machen, aus welchen Gründen sie spricht, welche Kriterien sie anwendet und welche Abwägungen sie vornimmt.

9. Welche Verantwortung und welche Grenzen gelten für öffentliche Äusserungen der EKS? 

Öffentliche Äusserungen der EKS müssen sorgfältig begründet, sachlich belastbar, theologisch verantwortet und für die demokratische Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Sie sollen politische Urteilsbildung nicht ersetzen, sondern vertiefen. 

Grenzen sind dort erreicht, wo kirchliches Reden komplexe Sachfragen vereinfacht, innerkirchliche Vielfalt übergeht, politische Optionen religiös vereindeutigt oder die Gewissensfreiheit der Mitglieder missachtet. Die EKS kann Orientierung geben und Position beziehen. Sie darf aber nicht den Eindruck erwecken, zu jeder politischen Frage gebe es nur eine mögliche christliche Antwort. 

Die EKS spricht nicht aus einem Anspruch auf höhere politische Einsicht. Sie spricht aus ihrem Auftrag, aus ihrer Erfahrung und aus ihrer Verantwortung für das Zusammenleben. Gerade weil kirchliche Urteile menschlich, geschichtlich und fehlbar sind, müssen sie überprüfbar und kritisierbar bleiben. 

Eine reformierte Kirche spricht öffentlich, aber sie bleibt lernfähig. Kritikfähigkeit, Selbstprüfung und Dialogbereitschaft gehören zu ihrem Auftrag.

10. Was will die EKS mit ihren öffentlichen Beiträgen erreichen?

Die EKS will zur öffentlichen Verständigung beitragen. Sie will politische Verantwortung nicht ersetzen, sondern stärken. Sie will helfen, Fragen des Zusammenlebens im Licht von Menschenwürde, Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, Teilhabe und Bewahrung der Schöpfung zu bedenken. 

Ihr Ziel ist nicht kirchliche Selbstbehauptung, sondern glaubwürdiges Zeugnis in Wort und Tat. Wenn die EKS öffentlich spricht, will sie politische Fragen nicht vereinfachen, sondern Zusammenhänge sichtbar machen, Erfahrungen einbringen, ethische Orientierung ermöglichen und zur verantwortlichen Urteilsbildung beitragen. 

Die EKS gewinnt Glaubwürdigkeit dort, wo ihr Reden mit ihrem Handeln verbunden ist. Ihr Einsatz für Seelsorge, Diakonie, Bildung, Asyl, Migration, Entwicklungszusammenarbeit, Frieden, Religionsfreiheit, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte zeigt sich nicht nur in Texten, sondern auch in Beziehungen, Fachgesprächen, Gremien, Netzwerken, Veranstaltungen und konkretem kirchlichem Engagement. 

Die EKS steht nicht über der Gesellschaft. Sie steht mitten in ihr. Deshalb bringt sie ihre Stimme ein: als Teil der Zivilgesellschaft, aus reformierter Verantwortung und im Dienst am gemeinsamen Zusammenleben.